DLRG: Grundschüler müssen sichere Schwimmer werden – Eltern sind in der Pflicht, Kindern Sicherheit zu geben
Wie gut können Grundschüler am Ende der 4. Klasse schwimmen? Erheber der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) aus Hannover haben eine entsprechende Fragebogenaktion der DLRG-Bundesorganisation unterstützt. Zum Ergebnis der Erhebung in Hannover: Bedauerlich – so die DLRG – sei die sehr geringe Zahl an Lehrern, die einen DLRG-Rettungsschwimmschein nachweisen können.
Knapp 36 Prozent der Lehrer hätten angegeben, sie besuchten regelmäßige Fortbildungen im Schwimmen. Lediglich 27 Prozent der Lehrer besuchten regelmäßig Fortbildungen zum Thema Rettungsschwimmen.
Knapp zwei Drittel der Grundschulen habe angegeben, auch andere Personen unterstützten die Wasseraufsicht: Jeweils 28 Prozent andere Lehrer oder die örtlichen Schwimmmeister. Die größte Gruppe der Helfer falle in die Rubrik „andere“, knapp ein Drittel, überwiegend pädagogische Mitarbeiter.
Nach Angaben der Schulen hätten drei Viertel der Schüler nach dem Ende der 4. Klasse erfolgreich die Prüfung zum „Seepferdchen“ abgelegt. Immerhin 56 Prozent der Schüler hätten nach Ende der 4. Klasse das Jugendschwimmabzeichen in Bronze erhalten.
„Von den angeschriebenen 60 Grundschulen im Stadtgebiet konnte“, so die DLRG, „eine erfreuliche Rücklaufquote von 57 Prozent ermittelt werden.“ Die gewonnenen Erkenntnisse könnten somit als repräsentativ für die Landeshauptstadt Hannover betrachtet werden. Insgesamt seien 8201 Grundschüler berücksichtigt worden.
Besonders erfreulich sei, dass fast alle Grundschulen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, auf die Möglichkeit des Schwimmunterricht zurückgreifen könnten.
Torsten Heuer, Bezirksleiter der DLRG Hannover, sagt: „Aus unserer Sicht ist es sehr erfreulich, dass die Landeshauptstadt Hannover sich dieser Verantwortung stellt und trotz der angespannten finanziellen Situation ausreichend Schwimmbadkapazitäten für die Schwimmausbildung der Grundschulen zur Verfügung stellt. Die Eltern sind damit jedoch keineswegs aus der Verantwortung für ihre Kinder entlassen. Die Vorfälle in Hannover zeigen, wie gefährlich das Wasser für Nichtschwimmer und für Schwimmanfänger auch hier in Hannover ist.“
Heuer erinnerte daran, dass weder der Schwimmunterricht in den Schulen noch der in Vereinen, Verbänden oder kommerziellen Schwimmschulen die Eltern von der Aufsichtspflicht entbinde. Die Erziehungsberechtigten seien gefordert, ihre Kinder auf die Gefahren im Umgang mit dem Wasser hinzuweisen. Das gelte insbesondere für Kinder im Grundschulalter und davor.
Manfred Buttke, Sprecher der DLRG Hannover: „Das gemeinsame Ziel muss es sein, dass alle Kinder im Grundschulalter in Hannover sichere Schwimmer werden.“
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