Lerneffekt: „Poolnoodle” macht sich BREIT – sicher für Radfahrende
Badenudel.
Beitrags-Basis:
Blog "Letzte Weisheiten"
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Gerichtlich festgestellt:
Seitlicher min. Abstand zu Radfahrenden!
- 1,5 Meter Mindestabstand eines überholenden Kfz sein,
- zwei Meter bei Kindern erkennbar wackeligen Radfahrenden,
- zwei Meter bei Geschwindigkeit größer 50 km/h,
- zwei Meter an Steigungen oder bei starkem Seitenwind,
- ...
Da diese Mindestabstände sehr oft nicht eingehalten werden, lud die ADFC-Ortsgruppe Hannover zur Radtour am Montag, 29. Oktober 2018, an den Engelbosteler Damm ein, mit Badenudel (n) als Abstandhalter.
Verschiedentlich haben sich fürs Abstandhalten in letzter Zeit diese Schwimmhilfen etabliert, sogenannte „Poolnudeln” oder "Badenudeln". Das sind formstabile, gleichwohl flexible Schaumstoffrollen. Sie sind üblicherweise gut eineinhalb Meter lang, also genau passend, den nötigen Sicherheitsabstand beim Überholen anzuzeigen und – so die Erwartung – einzufordern.
Auch in Langenhagen:
Experimente mit der Badenudel.