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Falsche Beschilderung

Schon vor zwei Monaten gab es die Schlagzeile: „Geisterfahrer im Posttunnel“!
Geändert hat sich seit her nicht viel. Seit dem der Verkehr nach dem Neubau der Straßenbahnlinien „10“ und „17“ im Bereich des Hauptbahnhofs frei gegeben ist, verirren sich Autofahrer in den „Posttunnel“ oder fahren verboten in die Kurt-Schumacher-Straße in Richtung „Steintor“ ein. Neben fehlenden Markierungen auf der Straße trägt eine irreführende und falsche Beschilderung maßgeblich dazu bei.
Nehmen wir die Einfahrt in die Kurt-Schumacher-Straße (Bild 1): Zunächst wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt (20km/h), erst dann folgt das „Verbot der Einfahrt, darunter werden die Ausnahmen angezeigt („Linienverkehr frei“, „Taxi frei“ und „Radfahrer frei“). Streng genommen sind so damit jene, die dort fahren dürfen auch von der Geschwindigkeitsbegrenzung wieder ausgenommen! Abgesehen davon, dass diese Schilder sehr hoch hängen und nicht unmittelbar im Blickfeld der Autofahrer, suggeriert diese falsche Anordnung grundsätzlich, dass das Fahren dort erlaubt ist. Richtig ist die Reihenfolge „Verbot der Einfahrt“, dann die Ausnahmen davon und darunter dann die Geschwindigkeitsangabe für den verbleibenden Verkehr.
Ähnliches gilt für die Einfahrt in die Straße „Lister Meile“, den Posttunnel (Bild 2). Hier finden die Autofahrer ein halb zur Straße gedrehtes Baustellenschild „Verbot der Einfahrt“ mit den Zusätzen der Ausnahmen. Dies macht eher den Eindruck beim Rückbau der Baustelle vergessen worden zu sein. Eine klare Zuordnung fehlt hier. Im weiteren Verlauf blickt der Fahrzeugführer dann auf die Höhenbegrenzung (3,6m) für die Bahnbrücke, das Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung (20km/h) und auf Sonderweg für Radfahrer. Hier gibt es also keinen ortsfesten Hinweis mehr darauf, dass hier die Durchfahrt verboten ist. Ganz im Gegenteil: Durch die überflüssige und unsinnige Aufhebung einer Geschwindigkeitsbegrenzung werden Autofahrer eher in der Überzeugung auf dem richtigen Weg zu sein bestärkt.
„Überflüssige und unsinnige Aufhebung…“? Durch die davor liegende Einmündung wurde die bis dahin geltende Beschränkung ohnehin aufgehoben, so dass diese zum Beginn der Straße hätte wiederholt werden müssen, um weiterhin zu gelten. Solch ein Schild fehlt aber - wozu Wird dann ein Ende der Beschränkung angezeigt?
Mit solch einem unübersichtlichen Durcheinander rechnet man höchsten bei einer Baustellenbeschilderung nicht aber einer ordentliche geplanten Verkehrsführung. Die hohe Zahl von „Irrfahrern“ ist so kein Wunder.

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