Langenhagen: Radfahrer-Todesfall. Berichte zum Prozess
Urteil.
Die fahrlässige Tötung
Elf Minuten lang telefonierte die Fahrerin schon am Steuer ihres Autos, eines neun Jahre alten Mercedes SLK: Dann überfuhr sie, weiter telefonierend, bei "Ampelrot" mit mindestens 50 km/h, so der Gutachter, einen querenden Radfahrer auf dem Ampel-Überweg Walsroder Straße / Bothfelder Straße. Die Radfahrer-Ampel zeigte ihm schon lange "Grün" an, s.u.: Tödlich.
Der Beweis
Oft ist es für die Polizei / die Staatsanwaltschaft schwierig, die vor oder während der Unfälle geführten Telefonate nachzuweisen:
So auch hier.
Zunächst hatte die junge Frau versucht, das elfminütige Telefonat auf ihrem Handy zu löschen, es wurde aber rekonstruiert. Diesen Versuch bereue sie zutiefst, sagte sie unter Tränen vor Gericht.
Die Ampel dort, und ihre Zeiten
Für die Fahrerin zeigte diese Ampel angezeigt laut Aussage des bestellten Ursachen-Gutachters im Prozess an:
- drei Sekunden lang gelb,
- mindestens vier Sekunden lang rot bis zur Ampel-Haltelinie,
- und dann noch zwei weitere Sekunden von der Ampel bis zur Unfallstelle auf der anderen Seite der Kreuzung.
Die Dauer dieser Sekunden
Die Rechtsanwältin der Kläger zählte die aufsummierten Sekunden während der Verhandlung laut vor, um den ca. 65 Anwesenden im Gerichtssaal 3014 ein Gefühl für die Dauer dieser Zeitspanne zu geben.
Dabei - und danach - war es im Gerichtssaal sehr, sehr still.
Das Urteil
Am 8. Februar 2018 erging das Urteil des Amtsgerichts Hannover zum Verkehrsunfall mit Todesfolge an der Kreuzung Walsroder Straße / Bothfelder Straße in Langenhagens Ortsmitte, siehe Berichte unten.
Fehlerhafter Bericht in der HAZ
DIESER Bericht in der HAZ ist, trotz mehrfacher Hinweise mündlich und per Email bereits VOR der Drucklegung, fehlerhaft.
Die anderen Berichte
und darin Gedanken des ADFC Langenhagen
dazu hier in der alphabetischen Reihenfolge, u.a.:
- brisant / mdr Mitteldeutscher Rundfunk
- GMX.net
-
- nwz NordWest-Zeitung
-
Eigener Bericht des ADFC-Langenhagen zum Unfall: