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Copyright-Vermerk auf Bildern: Ist das nötig, sinnvoll?

Einige von uns myHeimatlern machen sich bei den gezeigten, hochgeladenen Bildern vorher die Mühe, Ihren Namen oder einen irgendwie gearteten Copyright-Vermerk ins Bild einzubauen.

Ich bin ja kein Jurist, aber ich habe mich zu diesem Thema im Internet umgesehen und zahlreiche Hinweise gefunden.

Also: Ist es nötig? Bringt das was?

Klares „Nein“! Naja, es kann manchmal den Bildeindruck verschandeln.

Es spricht allerdings auch nichts dagegen, dies zu tun, wenn man’s mag.

Das Bild ist aber auch ohne jeden Vermerk grundsätzlich urheberrechtlich geschützt.

In §13 UrhG steht:

„Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.“

Es gibt also keine "Kennzeichnungspflicht", um seine Rechte zu wahren.

Verlangt wird von professionellen Fotografen eine „zum Rechteinhaber zurück verfolgbare Kennzeichnung“ ihrer Bilder. Siehe Zitat aus

http://www.fotorecht.de/publikationen/dateikennzei...

„Im Bereich der Presse- und Magazinfotografie ist es – da die Verlage dies fordern – inzwischen Standard, dass jede einzelne Bilddatei in den IPTC-Feldern (IPTC = International Press Telecommunication Council, www.iptc.org ) mit Angaben zum Urheber, zu den Rechten an den Bildern und zum Motiv zu versehen ist.

In Bild 2 ist die IPTC-Seite meines Bildbrowsers (ACDSee Pro 3) einmal abgebildet.
Bei diesem und anderen professionellen Programmen kann man viele Bilder „in einem Rutsch“ (Batch-Verarbeitung) mit notwendigen Daten versehen. Eine große Arbeitserleichterung.

Allerdings ist dann für Hobby-Fotografen, die sich für diesen Weg entscheiden, die Anonymität vorbei. Jeder kann den Rechteinhaber finden – ist ja Sinn dieser Daten.

Wenn man gern seine Bilder mit einem „Copyright“, Namen und oder Symbol, versehen möchte, dann kann man auch einen Weg wählen, der das Bild praktisch unsichtbar kennzeichnet:

Ein „digitales Wasserzeichen“ wird „in das Bild hinein gerechnet“ und ist nicht ohne weiteres erkennbar.

Aber, egal für welchen Weg man sich entscheidet: jede Kennzeichnung lässt sich relativ leicht wieder entfernen.

Sichtbare Namen und Zeichen können über Klonen und leistungsstarke Korrekturpinsel leicht unsichtbar gemacht werden.

Wenn man seinen Namen an den Rand des Bildes gesetzt hat, damit der Schriftzug den Bildeindruck möglichst wenig stört, dann braucht man oft das Bild nur etwas zu beschneiden … und weg ist die Kennung.

Auch digitale Wasserzeichen können über Skalierungstricks schnell unbrauchbar gemacht werden.

Also macht Euch keine Mühe: Sicherheit gibt es nicht!
Der Urheberschutz besteht aber immer!

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8 Kommentare

-- ja Wilhelm, informativ dargestellt und beschrieben, das Copyright Thema, aber darüber lasse ich mir keine grauen Haare wachsen......

@ Ingo K.
zahlst du denn für deine Motive ?
Du bereicherst dich doch auch z.B. an der Architektur ohne die Erbauer oder Besitzer um erlaubnis zu fragen !

@Matthias.. es ist nicht verboten Gebäude oder andere Dige die in der Öffentlichkeit sowieso zugänglich sind zu fotografieren. Man darf die Bilder nur nicht geschäftlich verwenden, etwa für Werbung, Bildbände oder Kalender. Das geht nur mit Genehmigung und ggf. gegen Bezahlung. Hier im Forum oder auf einer Homepage eingestellte Fotos zu kopieren ist hingegen verboten.

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