"Handschlag"? Brauch' ich nicht? "Vertrauen"? Vielleicht besser nicht?
Der Handschlag drückt in seiner Symbolik das Handeln eines ehrbaren Menschen aus.
Dem Handschlag kommt eine lange Tradition zu.
Im Mittelalter und sogar bis in unser letztes Jahrhundert hinein hatte der Handschlag über die Symbolik hinaus auch eine zentrale wirtschaftliche Bedeutung.
Wer einen Vertrag mit einem Handschlag besiegelte, der hatte Vertrauen zu seinem Geschäftspartner und sparte sich dadurch auch noch erhebliche Transaktionskosten, die schriftliche Verträge verursachen.
Und was ist davon geblieben, in unserer „Egoismus-ist-geil-Gesellschaft“?
Heute fehlt dieses Vertrauen weitgehend und der Handschlag nach schriftlichem Vertragsabschluss ist zu einer inhaltslosen Geste verkommen.
Was viele gar nicht wissen, bis auf ganz wenige Spezialfälle (z.B. Schenkungen zwischen Ehegatten) können Verträge in jeder beliebigen Form abgeschlossen werden. Nicht nur ein Handschlag, auch ein mündliches OK, ein kurzes Kopfnicken oder irgendein anderes Zeichen reichen zur rechtsgültigen Besiegelung einer Vereinbarung aus.
Das setzt aber voraus, dass „das Wort gehalten wird“!
Eine Redewendung, die heute wohl schon fast in Vergessenheit geraten ist.
Und darum verdienen die Anwälte heute so gut an uns.
Denn das große Problem bei Wortbruch, Hinterlist und ähnlichem Tun ist die Beweisführung bei späteren Uneinigkeiten. Dann ist die Schriftform am einfachsten zu handhaben. Aussichten auf Erfolg hat ja nur, wer seine Ansprüche auch beweisen kann.
Der Ausgang eines eventuellen Gerichtsverfahrens hängt dann von Faktoren ab, wie z.B. dem Erinnerungsvermögen der Beteiligten, der Detailtreue der Aussagen und, ganz wichtig, der Glaubwürdigkeit der Zeugen, die bei nicht-schriftlichen Verträgen (heute) immer dabei sein sollten.
Wenn jeder Mensch für jeden Wort-Bruch eine Bandage bekäme, würden überall Mumien herum laufen.
Darum muss ich mich im Geschäft ins "Koma" schreiben.....und sämtliche Verträge müssen ordentlich mit einem Paragraphen verziert sein.