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Optionskommune oder ARGE? Gute Betreuung von Erwerbslosen muss im Mittelpunkt stehen!

Vor zwei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht die Arbeitsgemeinschaften aus Agentur für Arbeit und Kommunen, kurz ARGEn für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende 2010 muss der Bundestag eine verfassungskonforme Organisation der Arbeitsagenturen beschließen. Die Regionsversammlung ist ebenfalls gefragt, ob in der Region Hannover die ARGE weitergeführt oder die Region die Betreuung und Vermittlung von Erwerbslosen eigenständig als Optionskommune übernehmen wird.

DIE LINKE in der Region Hannover hat auf einer Versammlung des Kreisausschusses einstimmig die Einführung des Optionsmodells abgelehnt und die Regionsfraktion beauftragt, sich dementsprechend in die Diskussion einzubringen. So berechtigt die Kritik an der Politik der Bundesagentur auch ist, würde mit der weiteren Kommunalisierung der Arbeitsagenturen dem Ziel gleicher Lebensbedingungen in allen Teilen Deutschlands weiter entgegengewirkt. Zudem ist Erwerbslosigkeit ein bundespolitisches Problem, dessen Lösung nicht auf die kommunale Ebene delegiert werden darf. In der Arbeitsmarktpolitik würde zunehmend das Prinzip des Flickenteppichs gelten, möglicherweise mit einem Wettbewerb nach unten. Mittelfristig bestünde zudem die Gefahr, dass finanzielle Belastungen vom Bund auf die Kommunen abgewälzt werden. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen sowie der DGB stehen dem Optionsmodell ablehnend gegenüber. Befürwortet wird die Einführung des Optionsmodells in der Region Hannover dagegen von CDU, FDP und Grünen.

Die linke Regionsfraktion stellt aber noch weitergehende Forderungen auf. So müsse es eine Anlaufstelle geben, die komplett alle Bescheide ausstellt und gleichzeitig kompetente Ansprechpartnerin ist. Wichtig ist außerdem die Rechtssicherheit für die Erwerbslosen als auch für die Beschäftigten. Und statt schlecht bezahlter Ein-Euro-Jobs und anderen Zwangsmaßnahmen fordert DIE LINKE einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor (ÖBS) mit sozialversicherungspflichtigen Jobs und Löhnen von mindestens 1.300 Euro. Und natürlich gehört Hartz IV abgeschafft, weil es den Betroffenen keine bedarfsgerechte Grundsicherung gewährt, die Sanktionsmaßnahmen gegen sie unwürdig sind und Kommunen und Landkreisen eine immer stärkere Finanzlast auferlegt wird.

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