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Hannoversche SPD-Ratsfraktion äußert sich zum Urteil in der sogenannten "Rathausaffäre"

  • Freispruch: der frühere hannoversche Oberbürgermeister Stefan Schostok
  • hochgeladen von Jens Schade

Freispruch für den hannoverschen  Ex-OB Stefan Schostok; Bewährungs- bzw. Geldstrafen für den früheren Personaldezernenten Harald Härke und den einstigen Büroleiter des Oberbürgermeisters, Frank Herbert. Die sogenannte hannoversche Rathausaffäre ist strafrechtlich damit heute - jedenfalls in der 1. Instanz - abgeschlossen.

Gleich nach der Urteilsverkündung gab der Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion, Lars Kelich, eine Stellungnahmezur Entscheidung des Landgerichts Hannover ab, die hier im Wortlaut dokumentiert werden soll:

"Durch das Urteil des Landgerichts Hannover ist nun Klarheit in der sogenannten Rathausaffäre geschaffen worden. Der ehemalige Oberbürgermeister Stefan Schostok ist durch das Gericht von allen Vorwürfen freigesprochen. Damit ist der Fall nun auch juristisch aufgearbeitet. Unabhängig vom Ausgang des Prozesses hat Stefan Schostok die politische Verantwortung für das Fehlverhalten anderer in seiner Führungsmannschaft übernommen. Diese Verantwortung zu übernehmen, war wichtig und richtig, um weiteren Schaden von der Landeshauptstadt abzuwenden.
Durch den Prozessverlauf und das Urteil selbst ist jedoch deutlich geworden, dass es sich von Seiten des ehemaligen Kultur- und Personaldezernenten Harald Härke und des ehemaligen Büroleiters des Oberbürgermeisters Frank Herbert nicht nur um einen massiven Missbrauch ihrer Stellung in der Stadtverwaltung, sondern auch um einen Vertrauensmissbrauch gegenüber ihrem Verwaltungschef gehandelt hat. Ein Oberbürgermeister einer Großstadt wie Hannover muss in seinem unmittelbaren Umfeld integre Personen haben. Dass das bei den beiden ehemaligen Spitzenleuten Härke und Herbert augenscheinlich nicht der Fall war, belegt nun der Ausgang des Prozesses auch juristisch.
Wir bedauern sehr, dass die Beiden – der eine gewählt durch den Rat der Landeshauptstadt, der andere vom früheren Oberbürgermeister als engster Mitarbeiter ausgewählt – damit auch dem Ansehen der Stadt Hannover geschadet haben. Besonders Harald Härke, der explizit für den Bereich Personal als Dezernent gewählt und verantwortlich war, hat diese Stellung offensichtlich mehrfach ausgenutzt, um Personen zu begünstigen. Damit hat er nicht nur den Auftrag, den er durch den Rat mit seiner Wahl erhalten hat, nicht erfüllt, sondern auch gezeigt, dass er nicht in der Lage war, verantwortlich mit diesem Mandat und der Vorbildfunktion eines Dezernenten umzugehen.
Politisch bleiben für uns aus der Amtszeit Stefan Schostoks jedoch etliche gute Initiativen, Programme und Investitionen, die zum Teil erst heute oder in Zukunft Früchte tragen. Beispielhaft seien hier das Bündnis für Wohnen, das zusätzliche Investitionsprogramm 500+, das vor allem für die Sanierung und Neuerrichtung von Bildungseinrichtungen verwendet wird, aber auch der Beteiligungsprozess „Mein Hannover 2030“, der immer noch in vielfacher Weise Arbeitsgrundlage in den unterschiedlichen Bereichen der Stadtverwaltung ist, zu nennen. Trotz der Überlagerung der öffentlichen Debatte durch die sogenannte Rathausaffäre sind all diese wichtigen politischen Weichenstellungen fortgeführt worden und werden weiter fortgeführt. Auch das Krisenmanagement auf dem Höhepunkt der Flüchtlingszuwanderung 2015/2016 durch Oberbürgermeister Stefan Schostok mit der Stadtverwaltung war beispielgebend für viele andere Kommunen bundesweit. Stefan Schostok ist im Zuge dieser Herausforderung nicht abgetaucht, sondern hat schnell gehandelt und stand stets im öffentlichen Diskurs."

Soweit die erste Reaktion aus der hannoverschen Rathauspolitik.

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4 Kommentare

Das ist nicht ganz richtig. Von Herbert wurden die zuviel gezahlten Gelder zurückgefordert. Er hat dagegen geklagt. In erster Instanz hat Herbert den Prozess, der vor dem Verwaltungsgericht geführt wurde (Herbert ist Beamter) bereits verloren. Nun ist die Sache vor dem Oberverwaltungsgericht anhängig.

Zahlt Herbert nicht schon in winzigen raten zurück ?

Gerichtskosten: Wahrscheinlich muss der bisherige dienstherr - stadt Hannover - in vorkasse gehen, wird sich aber auf grund der verurteilung das geld wieder zurückholen.

Dann ist es ja gut.

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