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Erweiterung Sozialpass: DIE LINKE im Rat der Stadt Hannover wirkt!

Für die KollegInnen in Hannover:

Liebe Leserinnen und Leser,
der Antrag zur Erweiterung des Berechtigtenkreises für den Hannover Aktiv Pass war ein voller Erfolg im Sinne der Betroffenen! Fünf Tage nach dem Einreichen hat die Verwaltung reagiert und der Berechtigtenkreis soll jetzt dementsprechend erweitert werden (siehe unten).

Mit solidarischen Grüßen
Olli Förste, Ratsherr

Unser Antrag:

Drucksache Nr. 0618/2010

Verfasser der Drucksache:
Fraktion DIE LINKE.

Titel der Drucksache:
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Ausstellung des Hannover Aktiv Passes auch für die Kinder von Alleinerziehenden mit Anspruch auf Unterhaltsvorschuss

Beratungsfolge:

Gremium Sitzung am Abstimmungs-Beratungsergebnis

Rat 15.04.2010 -

Fraktion DIE LINKE.
( Antrag Nr. 0618/2010 )

Eingereicht am Falscher Datentyp für Operator oder @Funktion: Zeit/Datum erwartet um Uhr.

Ratsversammlung

Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Ausstellung des Hannover Aktiv Passes auch für die Kinder von Alleinerziehenden mit Anspruch auf Unterhaltsvorschuss

Antrag
Die Ratsversammlung möge beschließen:

Der Berechtigtenkreis für den Erhalt des Hannover Aktiv Passes wird auf die Kinder von Alleinerziehenden, die einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben, ausgedehnt. Der Hannover Aktiv Pass wird allen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft, also auch den betreffenden Kindern, automatisch zugesandt

Begründung

Ein Anschreiben der Beratungsstelle für Schwangere, Alleinerziehende und Familien", betrieben vom Sozialdienst katholischer Frauen e.V.", hat die Ratsfraktionen darauf aufmerksam gemacht, dass bei der betreffenden Gruppe von Kindern besonderer Handlungsbedarf besteht. Zu dieser Beratungsstelle kommen viele Alleinerziehende mit Kindern, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 wegfällt, weil sie einen Unterhaltsvorschuss bekommen. Weil die Kinder deshalb nicht mehr auf den Arbeitslosengeld-Bescheiden als Leistungsempfänger auftauchen, wird ihnen kein Hannover Aktiv Pass ausgestellt, obwohl sie nicht wesentlich mehr Geld zur Verfügung haben als Arbeitslosengeld 2-Empfänger.

Um diese Gerechtigkeitslücke zu schließen und den betreffenden Kindern die gleichen Möglichkeiten und Chancen einzuräumen, wie Empfängern von Arbeitslosengeld 2, ist ihre Aufnahme in den Berechtigtenkreis für den Hannover Aktiv Pass dringend geboten. Gerade Kinder von Alleinerziehenden haben es oft besonders schwer, am gesellschaftlichen, sportlichen oder kulturellen Leben teilzuhaben. Deshalb wäre der Hannover Aktiv Pass für sie von besonders großer Bedeutung. Der Pass sollte allen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft automatisch zugesandt werden, weil viele Alleinerziehende ihn nicht von sich aus beantragen würden.

Michael Höntsch
Fraktionsvorsitzender
18.3. 2010

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Und fünf Tage später reagiert die Verwaltung:

Landeshauptstadt Hannover
Sitzungsmanagement

Vorblatt

Drucksache Nr. 0619/2010
mit 2 Anlagen
24.03.201011.03.2010 07:40:17 Uhr

Verfasser der DS:
50 Fachbereich Soziales

Titel der Drucksache:
Bericht über die Umsetzung der Ratsbeschlüsse zum Hannover-Aktiv-Pass im Jahre 2009; Erweiterung des berechtigten Personenkreises

Beratungsfolge:

Gremium Sitzung am Abstimmungs-Beratungsergebnis

ASozial 19.04.2010 -

AVA Unbestimmt -

Landeshauptstadt

Beschluss- drucksache
b

In den Sozialausschuss
In den Verwaltungsausschuss
Nr.

Anzahl der Anlagen

Zu TOP

0619/2010

2
Bericht über die Umsetzung der Ratsbeschlüsse zum Hannover-Aktiv-Pass im Jahre 2009; Erweiterung des berechtigten Personenkreises

Antrag,
Der Bericht über die Umsetzung der Ratsbeschlüsse zum Hannover-Aktiv-Pass im Jahre 2009 wird zur Kenntnis genommen

1. Der Kreis der Berechtigten wird erweitert um

* Empfänger/-innen laufender Hilfen nach SGB XII, die nicht gleichzeitig Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII erhalten (z.B. laufende Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe)
* Minderjährige Kinder in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) und SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung), die keine dieser Leistungen erhalten, weil ihr individuelles Einkommen ihren individuellen Regelbedarf übersteigt.

Weiter lesen im Infopool der Stadt Hannover

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