Wann der Rasenmäher Pause macht Für die Ausübung von ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten gibt es Regeln
Sie ist wieder da, die Rasenmäh-Saison. Des einen Freud, ist manchmal auch des andern Leid, wenn in der Mittagspause auf der Terrasse oder gar sonntags ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten ausgeübt werden. Die Lärmschutz-Verordnung der Stadt Günzburg regelt die Zeiten, zu denen im Haus, im Hof, im Garten oder in Nebengebäuden lauter gearbeitet werden darf.
Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten, egal ob mit der Hand oder unter Maschineneinsatz durchgeführt, dürfen nur zu folgenden Zeiten ausgeübt werden:
Montag bis Freitag von 7.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 20.00 Uhr
Samstag von 9.oo bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
Verstöße gegen diese Verordnung können nach Art. 18 Abs.2 Nummer 3 Bayer. Immissionsschutzgesetz als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 2.500€ verfolgt werden.