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Sanierung der Ichenhauser Straße kann wunschgemäß beginnen- Baumaßnahme mit Vollsperrung ab Mittwoch, 1. März

Die milden Temperaturen der vergangenen Tage machen es möglich: Die
Sanierung der Ichenhauser Straße kann wie vom Bauamt vorgesehen am 1. März beginnen.
Wie berichtet, ist Frostfreiheit für die Straßenarbeiten zwingend erforderlich.
Die Erneuerung der Straße erfolgt in drei Teilabschnitten. Ab Mittwoch, 1. März, wird die Baustelle im ersten Streckenabschnitt eingerichtet. Dazu muss die Straße zwischen dem Amtsgericht und dem Scherisberg voll gesperrt werden, die Zufahrt zur Oberstadt über den Scherisberg ist dann bis zum Abschluss des ersten Bauabschnitts nicht mehr möglich.
Im Zuge des ersten Bauabschnitts erfolgen auch Instandhaltungsmaßnahmen am
Höhenweg 1. Dieser wird dazu voll gesperrt, eine Zufahrt ist nicht möglich. Die Zufahrt zum Parkplatz Amtsgericht ist während des ersten Bauabschnitts nur eingeschränkt möglich. Die Zufahrt zu den Parkplätzen Günzaue und Arbeitsamt/Kreisabfallwirtschaft ist bis auf kurzzeitige Einschränkungen ständig möglich.
Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert. Die Bauarbeiten im ersten Streckenabschnitt sollen Ende Mai abgeschlossen sein. Danach wird der Abschnitt wieder für den Verkehr freigegeben, der Scherisberg ist dann aus Richtung Süden (vom Stadtberg kommend) wieder befahrbar.
Um die Streckenabschnitte 2 und 3 zu erneuern, bleibt die Vollsperrung der Ichenhauser Straße bis Ende Oktober bestehen

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