Brandschutz im Hotel hat oberste Priorität
lAs Reaktion auf die Kritik an der Dauer des Genehmigungsverfahrens für ein Hotel in Burgau weist das Landratsamt Günzburg ausdrücklich auf die Bedeutung des Brandschutzes hin. Lediglich das Fehlen der Brandschutznachweise war Grund für die Verzögerung bzw. Baueinstellung; die Personalausstattung des Bauamts spielte keine Rolle
Die Baugenehmigungsbehörde legt bei Bauten besonderer Art (Sonderbauten) höchstes Augenmaß auf Einhaltung der Brandschutzvorschriften. Zu den Sonderbauten zählen auch Hotels. Der Bauherr hat zwei Möglichkeiten, die Einhaltung dieser Vorschriften prüfen zu lassen: Entweder bedient er sich der Brandschutzprüfung durch das Kreisbauamt oder aber, - wie im vorliegenden Fall geschehen - er vergibt die Bandschutzprüfung an externe, speziell ausgebildete Sachverständige, die den Brandschutz prüfen und die Umsetzung bescheinigen. Diese Bescheinigungen sind dann die einzige Garantie für die Genehmigungsbehörde, dass die Brandschutzkriterien auch tatsächlich eingehalten sind. Denn eine Prüfung durch die Behörde darf hier nicht mehr erfolgen. Sprich die Bescheinigung über den Brandschutz ist wohl nicht einfach nur irgendein „Zettel“. Sie könnte im Ernstfall sogar eine Lebensversicherung darstellen.
Gerade in einem Hotel, in dem in der Regel nicht ortskundige Personen in fremder Umgebung schlafen, ist der Brandschutz fundamental. Zum einen muss hier die Sicherheit der Besucher garantiert werden, zum anderen hat der Betreiber bei Einhaltung aller Vorschriften im Brandfall kein Haftungsrisiko zu befürchten. So hat er doch alles Notwendige getan, um einen Brand zu vermeiden, die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern, eine sichere Entfluchtung und wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen. Ein beruhigendes Gefühl, wenn man als Hotelgast darauf vertrauen kann.