Zum Weltkindertag: Kinderrechte im Grundgesetz?
Da Grundrechte unabhängig vom Lebensalter gewährleistet würden, seien Kinder bereits Träger aller in der Verfassung garantierten Rechte. Der Artikel 6 unserer Verfassung beschäftige sich sogar speziell mit dem Schutz des Wohles unserer Kinder, erläutert Nüßlein.
Dennoch sei die Mehrheit in Deutschland der Auffassung, daß der zentrale Ort für die Entwicklung und Erziehung von Kindern die Familie sein sollte. Der Staat vertraue bei der Kindererziehung auf die Eltern und sei verpflichtet, sich aus familiären Angelegenheiten herauszuhalten, solange das Wohl des Kindes nicht gefährdet sei, so Nüßlein weiter.
„Nur“, so Nüßlein, „durchsetzen können Kinder diese gesicherten Rechte nicht alleine“. Dies sei die Aufgabe der Eltern. Erst wenn sich Eltern für die Rechte der Kinder nicht einsetzen und das Wohl der Kinder dadurch gefährdet werde, sei der Staat verpflichtet einzugreifen, um die Kinderrechte zu wahren. Nüßlein gibt zu bedenken, daß eine Aufnahme von Kindergrundrechten in die Verfassung zwar eine schöne Idee sei, aber an diesem Grundproblem nichts ändern würde. Auch weiterhin müßte der Staat die Rechte im Namen der Kinder durchsetzen. Behörden müßten also auch weiterhin erst auf Mißstände aufmerksam gemacht werden.
Nüßlein schlägt statt dessen vor, mehr Finanzmittel für die entsprechenden staatlichen Stellen bereitzustellen. Im Moment seien diese offensichtlich nicht immer in der Lage, ihren Verpflichtungen nachzukommen. „Wir brauchen häufige Kontrolluntersuchungen bei Kinderärzten und müssen die Behörden in die Lage versetzen, bei zweifelhaften Fällen weitreichende Nachforschungen anzustellen. Der Schutzauftrag des Staates gegenüber Minderjährigen muß in diesem Land wieder in ausreichender Form wahrgenommen und Mißstände frühzeitig erkannt werden“, so Nüßlein.
(Verfasser: Pressemitteilung Nüßlein)