Wir brauchen kein Gesetz „auf Vorrat“
Keine staatliche Bevormundung und kein Gesetz, das niemand braucht!
Zum von der FDP geplanten Entflechtungsgesetz erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:
Wir wollen einen starken Wettbewerb mit maßvollen wettbewerbspolitischen und in Ausnahmefällen sogar regulatorischen Maßnahmen des Staates. Das ist auch der Grund dafür, dass wir Kartellämter und Regulierungsbehörden aufgebaut haben. Sie dienen dem Schutz des Wettbewerbs als Teil der Sozialen Marktwirtschaft.
Wir wollen aber keine staatliche Bevormundung und kein Gesetz, das niemand braucht. Es ist unsinnig, ein Entflechtungsinstrument „auf Vorrat“ zu schaffen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie bezeichnet die Pläne des Bundeswirtschaftsministers als überflüssig. Die Experten in seinem eigenen Ministerium können keine Beispielfälle benennen, in denen das Gesetz angewendet werden könnte, und selbst der Präsident des Bundeskartellamtes hält das geplante Gesetz für wenig praxisnah.
Viel wichtiger wäre es, wenn sich der Bundeswirtschaftsminister der wirklichen kartellrechtlichen Probleme annehmen würde. Die Konzentration im deutschen Lebensmittel-Einzelhandel hat in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Mittlerweile entfallen 70 Prozent des Umsatzes auf nur fünf Unternehmensgruppen. Hersteller beklagen die „Nachfragemacht des Handels“, da sie in Preisverhandlungen erpressbar werden, weil sie eine Auslistung auch nur durch eine der großen Einzelhandelsketten nicht kompensieren können. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.