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Weniger Verkehr, mehr Lebensqualität für Leipheim Leipheimer Stadtrat beschließt verkehrsberuhigende Maßnahmen ab 1.1.2015

Ein historischer Tag war die Eröffnung der Leipheimer Südumfahrung am 27. September in diesem Jahr. Aber in die gleiche Kategorie gehört sicher der Beschluss des Leipheimer Stadtrats durch verschiedene Maßnahmen – vom LKW-Durchfahrtsfahrbot über die Errichtung einer 30er- Zone in der Innenstadt bis zu Parkzeitbegrenzungen – den Verkehr nun über die neue Umfahrung zu lenken und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Zur Überprüfung einzelner Maßnahmen werden ab 1. Januar außerdem Kräfte des Kommunalunternehmens Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte eingesetzt, dem die Stadt Leipheim beigetreten ist.
Ein Überblick über die ersten Maßnahmen:
1. Schritt ab 1. Januar 2015 • Generelles LKW-Durchfahrtverbot (gilt für alle LKW ab 3,5 t) mit Zusatzbeschilderung „Lieferverkehr frei bei Zufahrt über die Theodor-Heuss-Str.“. • Tempo-30–Zone im Innenstadt-Ring und den Altstadtgassen mit Entfernung der Vorfahrt-Schilder für Marktstraße, Hospitalstraße, Günzburger Straße und Kirchstraße. In diesem Bereich gilt dann überall Rechts-vor-Links-Regelung. Die Aufhebung der Vorfahrtstraßen ist notwendig, da auf diesen eine Beschränkung auf Tempo 30 nicht zulässig wäre. • Parkzeitbegrenzung auf 2 Std. mit Parkscheibe in der Marktstraße (bis ca. Haus-Nr. 16), Von-Richthofen- Straße, Günzburger Straße und Kirchstraße. In allen anderen Bereichen und auf den ausgewiesenen Parkplätzen bleibt das Parken unbegrenzt möglich. • Rathausparkplatz nur noch für Beschäftigte mit Parkausweis zulässig. Für Besucher Parkzeitbegrenzung auf 1 Std. mit Parkscheibe.
2. Schritt ab 1. April/ 1. Mai 2015 • Einführung einer Halteverbotszone in den Altstadtgassen, d.h. Parken ist nur in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt.
Weitere Maßnahmen:
Ruhender Verkehr im übrigen Stadtgebiet: Die bisher geltenden Regelungen bleiben unverändert und werden ab 1.1.2015 von der kommunalen Verkehrs- überwachung kontrolliert.
Fließender Verkehr • Ahndung von Tempoüberschreitungen durch kommunale Verkehrsüberwachung
Mittel- bis langfristige Maßnahmen • Einführung eines Parkausweis-Systems in Wohngebieten für Anwohner • Einführung eines generellen Parkverbotes in den Altstadtgassen Beide Maßnahmen sind erst nach Bereitstellung alternativer Parkmöglichkeiten (Parkscheune, Parkplatz, Tiefgarage o.ä.) möglich.

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