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"Üble Stimmungsmache der PAG-Gegner"- Joachim Herrmann zur heutigen Demonstration in München: "Mehr Sicherheit, umfangreicher Datenschutz und rechtstaatliche Garantien mit dem Polizeiaufgabengesetz"

  • Innenminister Joachim Hermann kritisierte die heutige Demonstration in München
  • hochgeladen von Thomas Rank

Angesichts der heutigen Demonstration in München stellte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann klar: "Das neue Polizeiaufgabengesetz hat mehr Datenschutzvorschriften und rechtsstaatliche Garantien als vorher." Dazu gehören mehr Auskunftsrechte für Bürger, mehr Benachrichtigungspflichten und mehr Richtervorbehalte bei polizeilichen Maßnahmen. "Wenn wir in Bayern sicher leben wollen, brauchen wir eine starke Polizei mit klar geregelten Handlungsrechten." Der Minister appellierte an die Bürger, sich aus erster Hand über das Polizeiaufgabengesetz (PAG) im Internet unter www.pag.bayern.de zu informieren und Bayerns offizielle Social-Media-Accounts auf Facebook und Twitter zu nutzen.

Herrmann kritisierte, dass bei der Organisation der Demonstration SPD und Grüne gemeinsame Sache mit extremistischen Organisationen machten, die teilweise Kontakte zu gewaltorientierten Autonomen pflegen oder selbst dem autonomen Spektrum angehören. Zu den extremistischen Organisationen gehören beispielsweise die 'antifant', die 'Linksjugend solid Bayern' und die 'Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands', wie es in einer Pressemitteilung des Bayerischen Innenministeriums heißt.

Der Minister betonte, dass sich das neue PAG bereits mehrfach bewährt habe. So sei die elektronische Fußfessel seit Inkrafttreten vor 14 Monaten in bisher acht Fällen angeordnet worden. "Es gab zum Beispiel einen Fall, in dem ein Mann betrunken und unter Drogeneinfluss seine Mutter verprügelt hat und ihr mehrfach drohte, sie umzubringen." Auf der Grundlage des neuen PAG und mit der elektronischen Fußfessel konnte die Bayerische Polizei verhindern, dass Schlimmeres passiert. Herrmann nannte weitere Fälle, die zeigten, wie wichtig das Instrument der elektronischen Fußfessel sei:

Mehrere Männer hatten ihre ehemaligen Lebensgefährtinnen oder Ehefrauen massiv bedroht und waren gegen sie mehrfach gewalttätig geworden.
Gegen einen syrischen Staatsangehörigen wurde die Fußfessel für zwei Monate angeordnet. Er war nicht nur gewalttätig, es bestand ein möglicher Zusammenhang mit radikal-islamistischen Bezügen.
Ein Deutscher muss die Fußfessel bereits seit fast fünf Monaten tragen. Er hatte nicht nur einen radikal-islamistischen Hintergrund, sondern bedrohte Behördenmitarbeiter massiv.
Ein weiterer deutscher Staatsangehöriger muss die Fußfessel vorerst für drei Monate tragen. Die Polizei hatte Erkenntnisse, dass der Betroffene Deutschland verlassen wollte, um sich in Syrien am bewaffneten Kampf islamistischer Gruppen zu beteiligen.
Bei einem syrischen Gewalttäter liegen konkrete Erkenntnisse vor, dass er sich dem Islamismus zugewandt und in der Vergangenheit Vorbereitungen für einen terroristischen Anschlag getroffen hat.

Es sei bemerkenswert, dass bislang keiner dieser konkreten Anwendungsfälle kritisiert, aber trotzdem das neue Gesetz pauschal verunglimpft werde. Der konkrete Gesetzesvollzug durch Polizei und Richter zeige, dass mit den neuen Befugnissen sehr sorgsam umgegangen werde.

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