Übernahme des österreichischen Feuerwehrführerscheins nicht sinnvoll
Die Einführung eines Feuerwehrführerscheins als eigene Fahrberechtigung, wie es in Österreich gehandhabt wird, stellt entgegen einer weit verbreiteten Ansicht keine Entlastung der Feuerwehren und Gemeinden dar. Dies teilt der örtliche Landtagsbgeordnete Alfred Sauter auf die Äußerungen des Kommandanten der Feuerwehr Thannhausen, Karl Heinz Pfitzmayr, in den Mittelschwäbischen Nachrichten vom 23.09.2008 mit.
Nach österreichischem Recht ist das Lenken von Feuerwehrfahrzeugen mit der Lenkberechtigung der Klasse B in Verbindung mit einem Feuerwehrführerschein zulässig. Zwar können Angehörige der Feuerwehren so also bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahrs und mit Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B Feuerwehrfahrzeuge jeder Art, auch wenn diese das zulässige Höchstgewicht von 3,5 kg überschreiten, führen. Allerdings muss zusätzlich zur Fahrerlaubnis der Klasse B ein Feuerwehrführerschein erworben werden, der je nach Bundesland von den Feuerwehren oder den zuständigen Landesfeuerwehrverbänden erteilt wird. Die österreichischen Regelungen verlangen von den Inhabern des Führerscheins der Klasse B erneut theoretische und praktische Kenntnisse sowie eine Gesundheitsuntersuchung.
Die Einführung eines Feuerwehrführerscheins nach österreichischem Modell würde den Aufbau einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsorganisation für Feuerwehren, Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen nach sich ziehen. Dies würde die Änderung von Bundesrecht erfordern, wäre kostenintensiv und ein weiterer Beitrag zu noch mehr Bürokratisierung. Für die Feuerwehrleute würde sich trotz eines ähnlichen zeitlichen und finanziellen Aufwands für die Ausbildung und Prüfung wie beim regulären Erwerb der Fahrerlaubnis C bzw. C1 wegen der Beschränkung auf das Führen von Einsatzfahrzeugen keine über den Feuerwehreinsatz hinausgehende persönliche Verbesserung ergeben. Die Diskussion darüber, ob und wie sich die Städte und Gemeinden an den Kosten für den Führerscheinerwerb beteiligen, wäre auch mit der Einführung eines Feuerwehrführerscheins nicht beendet.
„Der Vorschlag der CSU und der Bayerischen Staatsregierung, das Straßenverkehrsrecht dahingehend zu ändern, dass Angehörige der Feuerwehren und der Technischen Hilfsdienste mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B künftig Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen fahren dürfen, ist ein erster Schritt, um den Bedürfnissen der Feuerwehren besser gerecht zu werden. Der Erwerb eines Feuerwehrführerscheins verursacht einen ähnlichen Kosten- und Zeitaufwand für die Feuerwehleute wie der Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse C oder C1 und kann somit das Nachwuchsproblem nicht lösen“ so Sauter.