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SPD und Linke vertreten kirchenfeindliche Positionen und benutzen dazu Steuergelder

Die SPD scheint es beim Umgang mit Steuergeldern nicht allzu genau zu nehmen:

Anlässlich des am kommenden Sonntag stattfindenden Volksbegehrens und der dazu geschalteten Werbung der Berliner Senatsverwaltung, mit ‚Nein‘ zur Wahlfreiheit zu stimmen, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Hartmut Koschyk:

Die SPD scheint es beim Umgang mit Steuergeldern nicht allzu genau zu nehmen. Bundesumweltminister Gabriel lässt in einer Broschüre zum Thema Klimaschutz SPD-Positionen abdrucken und betreibt damit Wahlkampf.

Die Berliner Senatsverwaltung schwimmt offenbar in Steuergeldern. Erst wird der Termin des Volksentscheids zum Schulunterricht in den Fächern Religion und Ethik trotz erheblicher Mehrkosten auf einen gesonderten Termin gelegt anstatt ihn am gleichen Tag wie die Europawahl durchzuführen. Jetzt wirbt sie öffentlich in Zeitungen und Bahnhöfen dafür, beim Volksentscheid zum Schulunterricht in den Fächern Religion und Ethik mit ‚Nein‘ gegen die Wahlfreiheit zu stimmen.

Eine Aufforderung zur Beteiligung wäre noch nachvollziehbar. Aber es erschließt sich nicht, warum die SPD-eigene Auffassung gegen die Wahlfreiheit mit Anzeigen auf Kosten des Steuerzahlers in der Öffentlichkeit beworben wird. Dafür sollte die Parteikasse aufkommen.

Das Volksbegehren am kommenden Sonntag ist ein eindrucksvoller Beleg dafür, dass sich engagierte Bürger mit der Verdrängung ihres christlichen Glaubens aber auch anderer Religionen aus dem Schulalltag nicht abfinden. Die Wahlfreiheit beim Religionsunterricht ist Ausdruck der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit in unserem Land. Die Entscheidung für den Religionsunterricht hat nicht die Berliner Senatsverwaltung zu treffen, sondern ist die alleinige Entscheidung von Schülern und Eltern.

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2 Kommentare

"Die Wahlfreiheit beim Religionsunterricht ist Ausdruck der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit in unserem Land."

So ein Quark. Religionsfreiheit ist auch ohne Religionsunterricht an staatlichen Schulen gegeben.

"Die Entscheidung für den Religionsunterricht hat nicht die Berliner Senatsverwaltung zu treffen, sondern ist die alleinige Entscheidung von Schülern und Eltern."

An staatlichen Schulen hat der Rechtsstaat das Sagen und der spricht für eine Trennung von Staat und Religion.

Religion ist Privatsache.

Die Jung Union scheinbt es mit der Wahrheit auch nicht so genau zu nehmen, denn auch die halbe Wahrheit kann eine Lüge sein wenn sie gezielt einen falschen Eindruck vermittelt:
Sämtliche Bischöfe in Deutschland (wie übrigens viele andere kirchliche Einrichtungen auch) werden nicht von den Kirchen, sondern mitsamt Dienstwagen etc. von der öffentlichen Hand, als von allen Steuerzahlern bezahlt - nach C6....
Das gilt auch für den katholischen Fanatiker Mixa, der in übelster Weise gegen alles hetzt was nicht in sein fundamentalistisches Weltbild passt.

Ob die Inanspruchnahme von Steuergeldern des Berliner Senats rechtmäßig war ist noch nicht entschieden - gegen das erste Urteil wurde Revision eingelegt.

Wenn meine Steuergelder Mixa und anderen kirchlichen "Würdenträgern" und Institutionen zugute kommen erwarte ich auch daß sich der Berliner Senat mit Steuergeldern gegen diesen (glücklicherweis gescheiterten) Versuch der Kinder-Indoktrination durch die Amtskirchen zur Wehr setzen darf.

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