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Skandal bei Tierschutz: Betäubung bei Schlachtvorgang rechtswidrig!-V-Partei³ fordert Ministerin zum Handeln auf

  • V-Partei³ Bundesvorsitzender Roland Wegner
  • Foto: V-Partei³
  • hochgeladen von Thomas Rank

Tiere, die in Deutschland geschlachtet werden, erleben nicht nur Todesangst, sondern werden in vielen Fällen entgegen § 4 a Abs. 1 TierSchG unzureichend betäubt. Dadurch erleiden die Tiere unnötig zusätzlich starke Schmerzen. Die V-Partei³ belegt die Rechtswidrigkeit dieser Methoden.Die Betäubung mit Kohlenstoffdioxid (CO2), wie sie bei der Schlachtung von Schweinen üblich ist, wird nachweislich aus rein wirtschaftlichen Gründen beibehalten, obwohl die starke Belastung der Tiere allgemein bekannt und tierschutzrelevant ist. Der Erstickungskampf eines Schweines in der Gaskammer dauert dabei bis zu 20 Sekunden, ein unglaublich langer Zeitraum der Tierquälerei, was das Tierschutzgesetz so nicht hergibt. „Im Grunde ist die CO2-Vergasung keine leidfreie Betäubung, sondern ein betäubungsfreier Vorgang, der vom qualvollem Erstickungstod in der Gaskammer bis zum Wiederaufwachen in der kochenden Brühe führen kann“, zeigt Roland Wegner (V-Partei³) den Widerspruch auf. „Ein derart elendiger Schlachtvorgang darf auf keinen Fall später auch noch mit einem Tierwohlsiegel ausgestattet im Laden „heile Welt“ vorgaukeln dürfen, fordert der Bundesvorsitzende. Die Politik der V-Partei³, die eine nachhaltige und biovegane Landwirtschaft mit starken und verantwortungsvollen Landwirten vorsieht, wird das Schlachten von Tieren überflüssig machen."

Aber bereits heute sind die Zustände bei der Schlachtung von Tieren für die Menschen in Deutschland unhaltbar. Der Veterinärdirektor und Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft für Fleischhygiene, Tierschutz und Verbraucherschutz, Dr. Kai Braunmiller, und auch die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz haben in den vergangenen Jahren mehrfach beim Bundeslandwirtschaftsministerium auf die tierschutzwidrigen und schmerzhaften Betäubungsmethoden hingewiesen. Bereits im Tierschutzbericht der Bundesregierung selbst, Ende 2015, heißt es über die CO2-Methode: „Der Hauptvorteil liegt in einer effizienten Gruppenbetäubung mit wenig Personaleinsatz. Die CO2-Betäubung steht in der Kritik, weil die Betäubung nicht sofort eintritt und die Tiere bei der Einleitung Atemnot-Symptome und ein starkes Abwehrverhalten zeigen.“

Die V-Partei³ hat daher Ministerin Klöckner aufgefordert, sofort zu handeln. Die Ministerin ist auf Bundesebene gleichzeitig für die Lebensmittel- und Agrarindustrie als auch für den Tierschutz zuständig, was allein schon ein Paradoxon darstellt. Parallel kämpft die V-Partei³ auch auf Landesebene für die Verbesserung des Tierschutzes in diesem Bereich und hat dazu mit dem Bayerischen Umweltministerium Kontakt aufgenommen. Ein „humanes Schlachten“ ist nach Ansicht der V-Partei³, die eine Agrarwende 2030 hin zu bioveganem Landbau fordert, schlichtweg nicht möglich, was das Ende der Schlachthäuser zur Konsequenz haben müsste.

Die schmerzhaften Methoden widersprechen sowohl dem Staatsziel Tierschutz (Art. 20 a Grundgesetz), als auch dem Art. 1 des Tierschutzgesetzes, wonach keinem Tier ohne vernünftigem Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugeführt werden darf. „Es besteht längst kein vernünftiger Grund mehr, für die Produktion von Nahrungsmitteln Tiere einzusetzen. „Sowohl nährstofftechnisch als auch geschmacklich ist die historische Begründung der Ausnahmetatbestände des Tierschutzgesetzes längst überholt, was bereits viele Millionen Menschen beweisen“, fordert Roland Wegner die Politik zum raschen Handeln für wirkliches Tierwohl auf.

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