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Sachverständigenanhörung ergibt: Laufzeitverlängerung ist sinnvoll und behindert den Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht

  • CSU-Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein
  • hochgeladen von Stefan Baisch

Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken im Umweltausschuss

Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung zur Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB und die zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Georg Nüßlein MdB und Dr. Michael Paul MdB:

Eine Laufzeitverlängerung behindert den Ausbau Erneuerbarer Energien nicht. Es gibt keinen Zielkonflikt. Mehrere Sachverständige haben bestätigt, dass die Erneuerbaren Energien wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Einspeisegarantie immer vorrangig "ans Netz gehen". Eine Laufzeitverlängerung führt vielmehr dazu, dass weniger Kohle- und Gaskraftwerke eingesetzt werden. Kernenergie kann also gemeinsam mit Erneuerbaren Energien ein System für eine weitgehend CO2-freie Stromversorgung bilden. Denn Kernkraftwerke sind technisch so regelbar, dass sie in Zeiten hoher Einspeisung von Strom aus Wind- und Solarenergie heruntergefahren werden können. In der Anhörung wurde auch bestätigt, dass die Laufzeitverlängerung den Strompreis-Anstieg stoppen wird. Je nach Ausgestaltung der Laufzeitverlängerung wir die Entlastung der Stromkunden auf bis zu 140 Mrd. Euro geschätzt. Gründe dafür sind zum Einen der sinkende CO2-Zertifikatepreis und zum Anderen die Tatsache, dass teurer Strom aus anderen fossilen Kraftwerken nicht eingespeist würde. Darüber hinaus waren sich alle Teilnehmer einig, dass es unabhängig von einer Laufzeitverlängerung keinen Sicherheitsrabatt für Kernkraftwerke geben darf. Und der im internationalen Vergleich hohe Sicherheitsstandard deutscher Kernkraftwerke auch künftig erhalten wird.

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