Online-Erhebung zu Lärmbelastung verlängert Befragung zur Belastung durch Eisenbahnlärm noch bis zum 30. Juni
Das Eisenbahnbundesamt (EBA) führt für alle Schienenstrecken mit mehr als
30.000 Zugbewegungen pro Jahr die gesetzlich vorgeschriebene Lärmaktionsplanung durch. Davon sind auch Günzburger Bahnstrecken betroffen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Frist für die Beteiligung der Öffentlichkeit bis zum 30. Juni verlängert
wurde, wie die EBA jetzt mitgeteilt hat. Begonnen hat die Beteiligung am 15. April. Das EBA führt die Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hilfe einer online-basierten Befragung durch. Die Beteiligungsplattform kann unter dem Link www.laermaktionsplanungschiene. de aufgerufen werden. Bis zum 30. Juni können Betroffene dem EBA wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln und Problemfälle
schildern. Von dem Beteiligungsangebot können außer den von Eisenbahnlärm
betroffenen Bürgern auch Organisationen, Vereinigungen und Initiativen Gebrauch machen. Die Angaben der Öffentlichkeit helfen dem EBA dabei, seinen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Wer keinen Internetzugang hat kann sich auch postalisch an der Erhebung beteiligen. Für das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) sind folgende Informationen wichtig: Eine möglichst genaue Ortsangabe (Adresse) über den Ort, wo sich die Person durch Bahnlärm gestört fühlt, eine möglichst genaue Angabe über die Art der Lärmbelästigung durch Schienenverkehr (Personenverkehr, Güterverkehr, Fahrgeräusche, Brückendröhnen, etc.)
und möglichst eine Zeitangabe (z. B. 13 bis 18 Uhr, etc.), wann die Person genau durch Schienenlärm belästigt wird.
Die postalische Beteiligung ist zu richten an: Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6 53175 Bonn