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Nüßlein: Breitbandausbau beschleunigen!

  • CSU-Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein
  • hochgeladen von Stefan Baisch

Als entscheidende Weichenstellung bei der Stärkung der Verbraucherrechte und beim Breitbandausbau in ganz Deutschland bezeichnet der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein (CSU) den jetzt im Bundestag erstmalig beratenen Gesetzentwurf zur Änderung der Telekommunikationsvorschriften. Der Abgeordnete sieht darin einen gewaltigen Schub für den Ausbau der schnellen Internetanschlüsse in der Region.

Nüßlein, der in seiner Funktion als Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Parlament eine Rede zu dem überarbeiteten Telekommunikationsgesetz hielt, bezeichnet das geplante Gesetz als „wirklichen Meilenstein“, womit der Breitbandausbau auch in Bayerisch Schwaben klar beschleunigt werde. Mit investitionsorientierten Regulierungsvorgaben sollen Rechts- und Planungssicherheit für die investierenden Telekommunikationsunternehmen in einer ganzen Riege von Maßnahmen verbessert werden. So können bereits vorhandene Infrastrukturen wie Leerrohre, Masten und Kabelkanäle für den Breitbandausbau künftig mitgenutzt werden, auch wenn sie anderen Infrastrukturinhabern gehören. Das werde Milliarden von Euro einsparen, sieht Nüßlein voraus. Weiterhin sollen den Unternehmen verbindliche Auskunftsrechte eingeräumt werden, welche Auflagen ihnen gemacht würden, wenn sie denn Geld für den Breitbandausbau in die Hand nähmen. „Nur wenn die Unternehmen vorher wissen, was auf sie zukommt, können sie planen.“, sagt der Telekommunikationsbeauftragte von CDU und CSU.

Trotz aller jetzt angekurbelten Maßnahmen sieht Nüßlein jedoch schon heute ein Marktversagen im ländlichen Raum wie im Umland der Landkreise Unterallgäu, Neu-Ulm und Günzburg voraus. „Es kann doch nicht sein, dass die Bewohner außerhalb der Städte vom schnellen Internet abgeschnitten bleiben und wie Bürger zweiter Klasse behandelt werden. Ob ich in Berlin, in Neu-Ulm, in Ziemetshausen oder in Salgen wohne – das Grundgesetz schreibt uns zu Recht vor, hochwertige Telekommunikationsdienstleistungen flächendeckend, also in den Städten und auf dem Land, vorzuhalten. Dass unsere Gemeinden zum Teil zweistellige Millionenbeträge selbst in die Hand nehmen, um den Anschluss an die Datenautobahn nicht zu verpassen, ist ein Unding. Deswegen werde ich mich mit meinen CSU-Kollegen in den anstehenden Beratungen des Telekommunikationsgesetzes mit aller Kraft für einen wirksamen Stadt-Land-Ausgleich einsetzen.“, verspricht Georg Nüßlein.

Aus dem Blickwinkel des Verbraucherschutzes sieht der Abgeordnete die Telefon-, Handy- und Internetkunden mit dem Gesetz klar gestärkt: So werden Warteschleifen für die Anrufer künftig kostenfrei sein. Im Festnetz wird ein unterbrechungsfreier Anbieterwechsel garantiert: Das abgebende Unternehmen wird mit dem neuen Gesetz dazu verpflichtet, den Kunden so lange zu versorgen, bis alle technischen und vertraglichen Details mit dem neuen Telefonunternehmen geklärt sind; der Telefonanschluss darf maximal einen Kalendertag unterbrochen sein. Außerdem erhalten die Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht für Telefon- und DSL-Verträge bei einem Umzug, wenn das Telekommunikationsunternehmen die bisherige Leistung am neuen Ort nicht garantieren kann. Neu wird auch geregelt, dass der Verbraucher künftig jederzeit seine Rufnummer auf einen anderen Vertrag übertragen lassen kann – unabhängig von der Vertragslaufzeit, erklärt Georg Nüßlein. „Unseriösen Geschäftspraktiken und Abzocke am Telefon schieben wir damit einen weiteren Riegel vor. Das Gesetz ist ein klares Plus für die Verbraucher.“, so Nüßlein.

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