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Mehr Vertrauensschutz für Investitionen

  • CSU-Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein
  • hochgeladen von Stefan Baisch

Planungssicherheit ist erstes Gebot!

Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:

Erneuerbare Energien sind Zukunftsenergien. Deshalb setzen wir unsere ganze Kraft dafür ein, um die Erneuerbaren Energien zu stärken, damit sie so schnell wie möglich die konventionellen Energien ersetzen können. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass alle Erneuerbaren Energien marktfähig werden. Dauersubventionen darf es aber nicht geben. Um dies zu erreichen, müssen wir mit Augenmaß nachsteuern, damit die Vorteile eines jeden Energieträgers effizient genutzt werden.

Im vorliegenden Gesetzentwurf haben wir die Förderhöhen der aktuellen Marktentwicklung angepasst. Allerdings muss dieser Entwurf noch nachgebessert werden, um klar zu zeigen, dass die christlich-liberale Koalition verlässlicher Förderer Erneuerbarer Energien ist.

Das gilt vor allem für die Übergangsfristen. Planungssicherheit für Bürger und Unternehmen ist für uns erstes Gebot. Niemand stellt in Abrede, dass angesichts der aktuellen Kostensenkungen Überförderungen im EEG entstanden sind, die abgebaut werden müssen. Für Investoren, die bereits Vorleistungen erbracht haben, muss es aber einen möglichst lückenlosen Vertrauensschutz geben. Deshalb müssen unter anderem für alle Freiflächenanlagen, die bis zum 30. September 2010 in Betrieb genommen werden, die alten Fördersätze gelten. Die gleiche Regelung brauchen wir für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2011 in Betrieb genommen werden und im Geltungsbereich eines vor dem 3. März 2010 beschlossenen Bebauungsplans errichtet werden.

Wichtig ist uns auch, dass Lösungen über das Baurecht die Kommunen nicht unter einen unzumutbaren Druck setzen dürfen. Die Anliegen der Landwirtschaft, einen steigenden Kostendruck durch höhere Pachtpreise für in der Lebensmittelproduktion wirtschaftende Betriebe zu vermeiden und eine möglichst hohe Wertschöpfung in den ländlichen Regionen zu sichern, nehmen wir sehr ernst. In diesem Spannungsfeld suchen wir in den weiteren Beratungen der EEG-Novelle nach Lösungen, die die berechtigten Anliegen aller Beteiligten noch besser zum Ausgleich bringen.

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