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Mehr Tierschutz durch Gütesiegel- Vier Pfoten gibt eine Presseerklärung zu einem Video heraus

Die Tierschutzorganisation " Vier Pfoten" hat eine Stellungnahme zu den Videoaufnahmen in niederländischen Geflügelmastbetrieben mit „Tierschutz-kontrolliert“-1-Stern-Gütesiegel herausgegeben. Die Pressemitteilung wird hier ungekürzt wiedergegeben.

Mehr Tierschutz durch Gütesiegel
VIER PFOTEN hat Geflügelmastbetriebe in den Niederlanden mit dem 1-Stern „Tierschutz-kontrolliert“-Gütesiegel gekennzeichnet. Diese Ställe produzieren nach den strengen Kriterien des Gütesiegels. Die Tiere haben im Vergleich zur konventionellen Intensivtierhaltung fast doppelt so viel Platz (Besatzdichte von 25 kg/m2 im Vergleich zu EU-weit 42 kg/m2). Sie haben Strohballen zur Beschäftigung und einen überdachten Außenklimabereich (Wintergarten). Dank der Umstellung auf eine langsamer wachsende Rasse (max. Tagesgewichtzunahme 42g/Tag im Vergleich zu konventionell 60-65g/Tag) leiden die Hühner nicht mehr in dem Maß an typischen, durch Turbowachstum bedingten, Herz-Kreislauf- und Beinerkrankungen. Auf allen am Gütesiegel-Programm teilnehmenden Ställen finden regelmäßig unabhängige Kontrollen durch externe Prüfstellen statt. Zusätzlich übernimmt VIER PFOTEN selbst unangekündigte Überkontrollen.

Geringe Mortalitätsrate
Im Video wird die traurige Wahrheit dokumentiert, dass während der Mast Tiere erkranken und sterben können, auch in Freiland- und Biobetrieben. Wir von VIER PFOTEN sehen unsere Aufgabe darin, die Anzahl der erkrankenden Tiere durch bessere Zucht und Haltung zu verringern. Doch auch bei Einhaltung unserer Richtlinien ist es eine Tatsache, dass Tiere erkranken, notgetötet werden müssen oder sterben. Die Mortalitätsrate in den mit „1 Stern“ gekennzeichneten Hähnchenmastbetrieben liegt generell mit durchschnittlich unter 2 Prozent deutlich unter den in konventionellen Betrieben durchschnittlich üblichen 5 Prozent. Als Beispiel: Bei einer Betriebsgröße von 10.000 Hähnchen ist dies immerhin ein Unterschied von 300 Tieren.

Seltene Antibiotika-Gabe
Die präventive Gabe von Antibiotika ist bei Betrieben, die mit dem „Tierschutz kontrolliert“-Gütesiegel gekennzeichnet sind, nicht erlaubt. Bei Auffälligkeiten und bei Krankheiten muss sofort ein Tierarzt hinzugezogen werden und die Tiere gegebenenfalls behandelt werden. Jeder FairMast-Betrieb erhält zudem von der Plukon Food Group eine extra Prämie für jeden antibiotikafreien Mastdurchgang. Über 90 Prozent der Mastdurchgänge für das „Tierschutz kontrolliert“-Gütesiegel sind antibiotikafrei.

Transport der Tiere
Dass Masthühner in großer Anzahl verladen werden müssen, ist tägliche Realität. VIER PFOTEN hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Bedingungen auch in der konventionellen Tierhaltung zu verbessern.
Aus Tierschutzgründen ist es wichtig, dass das Ausstallen der Tiere nicht zu lange dauert. Anderenfalls würden die Tiere, die zuerst gefangen werden, zu viel Zeit in der Transportbox verbringen. In unseren „Tierschutz-kontrolliert“-Richtlinien ist geregelt, dass die maximale Verweildauer in den Transportbehältern von 8 Stunden, inklusive Transportzeit von maximal 4 Stunden, nicht überschritten werden darf. Ist es deshalb aus zeitlichen Gründen nicht möglich, die Tiere einzeln aufrecht in die Transportbehälter zu verbringen, so ist es nach unseren Richtlinien und nach den gesetzlichen Vorgaben auch erlaubt, sie an den Beinen zu transportieren. Jedoch dürfen die Tiere nach unseren Richtlinien nur an beiden Beinen getragen werden.

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