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Freie Wähler fordern Kommunalmilliarde

1) Forderungen der Freien Wähler:

•Die von den Freien Wählern geforderte Kommunalmilliarde sollten sich Bund und Länder teilen.
•Der Bund sollte ca. die Hälfte übernehmen. Dies kann dadurch erreicht werden, dass der Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer von 1,996 auf 4 Prozent erhöht wird.
•Deutliche Senkung der Gewerbesteuerumlage.
•Dies würde Mehreinnahmen von ca. 500 bis 600 Millionen Euro mehr Einnahmen für die bayerischen Kommunen bringen. Dies wäre auch eine langfristige und nachhaltige Sicherung der Kommunen im Hinblick auf die steigenden Ausgaben im sozialen Bereich.
•Das Land Bayern muss seinen Anteil an der Kommunalmilliarde durch eine Erhöhung der Mittel im Finanzausgleich leisten. Die Freien Wähler haben entsprechende Anträge zum Nachtragshaushalt mit einem Gesamtvolumen von ca. 370 Millionen Euro gestellt.
•Dazu kommen noch Anträge zur besseren Ausstattung der regionalen Wirtschaftsförderung und zum Ausbau der Breitbandanschlüsse (breitbandiges Internet auch im strukturschwachen Ländlichen Raum) in Höhe von insgesamt ca. 100 Millionen Euro, die ebenfalls im weiteren Sinn den Kommunen zu Gute kommen.

2) Ursachen der desaströsen kommunalen Finanzen:

•Den Kommunen brechen die Einnahmen weg: Die Kommunen in Bayern haben im Jahr 2009 im Vergleich zu 2008 ca. 1,2 Milliarden Euro weniger an Steuern eingenommen. Im Jahr 2010 werden sich die Einnahmeverluste nochmals um 500 Millionen auf 1,7 Milliarden Euro im Vergleich zu 2008 erhöhen.
•Bund und Länder haben durch ihre Steuergesetzgebung wesentlich zu diesen Mindereinnahmen beigetragen. Die Kommunen waren nicht beteiligt und müssen nun die Folgen dieser Entscheidungen tragen, wovon besonders die Bürgerinnen und Bürger betroffen sind.
•Etwa die Hälfte der Mindereinnahmen der Kommunen geht auf die Steuergesetzgebung der Schwarz-Roten bzw. Schwarz-Gelben Koalition in den Jahren 2008 und 2009 zurück. Diese führen zu Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer in den Jahren 2009 und 2010 von insgesamt ca. 28 Milliarden Euro. Die bayerischen Kommunen nehmen demnach ca. 700 Millionen Euro weniger ein. Durch das Ende 2009 beschlossene Wachstumsbeschleunigungsgesetz der Schwarz-Gelben Koalition kommen nochmals Steuermindereinnahmen von rund 300 Millionen Euro (einschließlich des geringeren Anteils am Steuerverbund) hinzu.
•Die Sozialausgaben und die Ausgaben für die Jugendhilfe der Kommunen steigen um durchschnittlich vier Prozent pro Jahr. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist mit einer deutlichen Erhöhung der Steigerungsrate zu rechnen.
•Die Länder treten gegenüber dem Bund als Sachwalter der Kommunen auf. Nach der Rechtssprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes müssen die Kommunen finanziell so ausgestattet werden, dass sie ihre Pflichtaufgaben erfüllen können und noch eine freie Spitze zur Erbringung von freiwilligen Leistungen haben.
•Der Bund gibt durch seine Gesetzgebung Art und Maß der sozialen Verpflichtungen der Kommunen vor. Er hat diese Verpflichtungen so zu gestalten, dass die Kommunen in der Lage sind, sie auch zu erfüllen. Wenn die Kommunen aufgrund der gegebenen Einnahmestruktur dies nicht mehr leisten können, ist der Bund verpflichtet, durch entsprechende Maßnahmen die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Alles andere würde einer sachgerechten Aufteilung der öffentlichen Aufgaben auf Bund, Länder und Kommunen widersprechen.

3) Die Mindereinnahmen in den Kommunen haben gravierende Folgen für die Bürgerinnen und Bürger:

•Die Einsparpotentiale der Gemeinden liegen im Verzicht auf freiwillige Leistungen und in der Rückführung von Investitionen.
•Unter die freiwilligen Leistungen fallen z.B. Zuschüsse für Sportvereine, für Musikschulen, für Kulturvereine oder Sport- und Freizeitangebote wie Schwimmbäder, Bibliotheken etc. Durch die Zuschüsse der Kommunen an ihre Vereine können z.B. die Mitgliedsbeiträge und Benutzungsgebühren für diese Einrichtungen für die Nutzer erschwinglich gehalten werden. Insbesondere Kinder und Jugendliche wären von einer deutlichen Erhöhung der Beiträge und Gebühren betroffen.
•Es klingt schon fast zynisch, wenn Ministerpräsident Seehofer überlegt, für Kinder und Jugendliche die Kosten für den Besuch von Sport- oder Kultureinrichtungen übernehmen zu wollen, andererseits aber die Gemeinden durch das staatliche Handeln außer Stande gesetzt werden, durch Zuschüsse und Zuwendungen diese Kosten im Rahmen zu halten.
•Besonders fatal wirkt sich die Finanzkrise bei den Kommunen aber auch auf die Investitionen aus: 65 Prozent der öffentlichen Investitionen werden durch die Kommunen geleistet. Ein Einschränken oder gar Wegbrechen dieser Investitionen führt zu erheblichen Einbußen bei Mittelstand und Handwerk, die Auftragnehmer der Kommunen sind.
•Hinzu kommt, dass das Konjunkturpaket II ausläuft, das ebenfalls mit 1,5 Milliarden Euro ausgestattet war. Dies alles zusammen ist kontraproduktiv in Hinblick auf die Ankurbelung der Konjunktur.

4) Gegenfinanzierungsvorschläge:

•Den Freien Wählern ist bewusst, dass die Finanzierung einer Kommunalmilliarde bei der derzeitigen Haushaltslage nur über eine begrenzte Kreditaufnahme möglich ist.
•Andererseits muss der Staat auch andere Einnahmequellen ausschöpfen wie z.B. die Rückforderung des Darlehens an die Flughafen München GmbH von rund 250 Millionen Euro und den damit verbundenen Verzicht auf eine dritte Start- und Landebahn. Damit könnten die für 2010 beantragten einmaligen Leistungen in Höhe von 150 Millionen Euro ohne Probleme finanziert werden.
•Darüber hinaus sollte der Staat daran denken, auch die bisher nicht erhobenen Darlehenszinsen für die Gewährung der Darlehen an die Flughafengesellschaft zurückzufordern. Dieses Darlehen belief sich ursprünglich auf ca. 650 Millionen Euro. Gerechnet auf die Gesamtlaufzeit des Darlehens berechnen sich die nicht erhobenen Zinsen auf etwa eine Milliarde Euro.
•Wenn die Flughafen München GmbH nach eigenen Angaben in der Lage ist, Investitionen von 2,5 Milliarden Euro für den Ausbau der dritten Bahn und weiteren dazu erforderlichen Maßnahmen zu schultern, müsste sie auch in der Lage sein, die 1,25 Milliarden Euro, welche dem Freistaat Bayern zustehen, zurückzuzahlen.

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