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Feuerwehren und Rettungsdienste bleiben von EU-Arbeitszeitregelung verschont

  • CSU-Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein
  • hochgeladen von Stefan Baisch

Freiwillige Feuerwehren und Rettungsdienste in Deutschland bleiben von den neuen EU-Arbeitszeitregelungen verschont. Dies teilt der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein (CSU) mit. Die EU-Kommission hatte erwogen, die ehrenamtliche Tätigkeit von Feuerwehrleuten und Rettungsdienstleister auf die in der neuen EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgeschriebene Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche anzurechnen. Damit wären den freiwilligen Helfern bei einem regulären 39-Stunden-Job nur noch neun Stunden wöchentlich für ihren Einsatz bei der Feuerwehr oder zum Beispiel beim Roten Kreuz geblieben.

Um das zu verhindern, hatte Bundestagsabgeordneter Nüßlein die zuständige Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen aufgefordert, sich im Rahmen der Verhandlungen in Brüssel für eine Ausnahmeregelung für die ehrenamtlichen Helfer in Deutschland einzusetzen. In ihrer Antwort gab die Ministerin gegenüber ihrem CSU-Kollegen nun Entwarnung. Da ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland nicht als Arbeitnehmer gelten, unterfallen sie nicht dem Arbeitszeitgesetz, sind also von den Brüsseler Reformen nicht betroffen. Von der Leyen sicherte Nüßlein zu, dass sie sich „mit Nachdruck für eine Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage einsetzen“ werde.

Abgeordneter Nüßlein zeigt sich erleichtert: „Mich hätte es nicht gewundert, wenn die EU-Kommission bei ihren ursprünglichen Plänen geblieben wäre, ehrenamtliche Helfer als Arbeitnehmer zu werten. Damit wäre die Einsatzfähigkeit unserer Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienststellen ernsthaft gefährdet gewesen. Dass Brüssel jetzt mit dem Einlenken zugegeben hat, dass unsere freiwilligen Helfer nicht mit bürokratischen Hürden behindert, sondern unterstützt werden sollten, wo es nur geht, ist für uns alle eine gute Nachricht.“, so Nüßlein.

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1 Kommentar

Die Höchstarbeitszeit soll die Menschen vor Schäden durch zu viel Arbeit schützen. Da die besagten Ehrenamtler auszuklammern, würde ja bedeuten, dass man deren Arbeit als nicht so gravierend betrachtet - was aber nicht der Fall ist, denn sie leisten schwere und verantwortungsvolle und somit eben auch belastende Arbeit.

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