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Fachgespräch der Fraktion: Schnelles Internet schnell realisieren

  • CSU-Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein
  • hochgeladen von Stefan Baisch

Breitbandige Telekommunikationsnetze in jeder Stadt und in jedem Dorf

Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegte Referentenentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes war Gegenstand eines Fachgesprächs der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Experten aus den Ministerien, Verbänden und Unternehmen. Schwerpunkt des Gesprächs waren die Bedingungen für Investitionen in schnelle Breitbandnetze und Fragen des Verbraucherschutzes. Dazu erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer, und der Fraktionsbeauftragte für IT-, Kommunikations- und Postpolitik, Dr. Georg Nüßlein:

"Schnelles Internet ist aus dem heutigen Leben gar nicht mehr wegzudenken. Breitbandnetze sind ein wichtiger Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen und damit für die Schaffung von Arbeitsplätzen. Im privaten Bereich ermöglichen sie die Teilhabe an der Informationsgesellschaft. Daher brauchen wir breitbandige Telekommunikationsnetze in jeder Stadt und in jedem Dorf. Die Breitbandstrategie der Bundesregierung gibt dafür die Etappenziele vor: Bis Ende dieses Jahres soll eine flächendeckende Grundversorgung mit Breitbandanschlüssen mit einer Übertragungsrate von mindestens 1 Mbit/s verfügbar sein. Bis 2014 wollen wir für 75 Prozent aller Haushalte Anschlüsse mit mindestens 50 Mbit/s ermöglichen. Am Ende muss flächendeckend eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur in ganz Deutschland vorhanden sein. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir ein Telekommunikationsgesetz, das den Unternehmen einerseits umfassende Anreize für Investitionen in Breitbandnetze bietet. Es bedarf z.B. langfristiger Regulierungskonzepte, Möglichkeiten zur Kooperation beim Netzausbau, eine Verlängerung der Marktregulierungszyklen und eine angemessene Verzinsung des investierten Kapitals. Andererseits müssen alle Synergiepotenziale ausgeschöpft werden, indem z.B. der Zugang zu Leerrohren und Masten und zu bereits vorhandenen Infrastrukturen, wie der sogenannten Inhouse-Verkabelung, ermöglicht wird. Darüber hinaus wollen wir den Verbraucherschutz im Telekommunikationsgesetz massiv verbessern, um unsere Bürgerinnen und Bürger vor unseriösen Geschäftspraktiken zu schützen. Dazu werden wir einen unterbrechungsfreien Anbieterwechsel sicherstellen, kostenpflichtige Warteschleifen verbieten, eine Pflicht zu Preisansagen beim Call by Call implementieren, einen Schutz vor der Abrechnung von Internetkostenfallen über die Handyrechnung und ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug einführen sowie die Anbieter zur Angabe der Mindestgeschwindigkeit von DSL-Anschlüssen verpflichten. Mit dem für das Telekommunikationsgesetz ebenfalls zuständigen Berichterstatter unserer Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, Andreas Lämmel, setzen wir uns derzeit mit vollem Einsatz dafür ein, dass das neue Telekommunikationsgesetz ganz in diesem Sinne beschlossen wird. Das Fachgespräch mit den geladenen Experten hat uns dabei wertvolle Impulse gegeben." Hintergrund:EU-Richtlinien des Jahres 2009 erfordern die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes in Deutschland. Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie liegt seit September 2010 vor. Neben Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion waren auf dem Fachgespräch vertreten: Die Deutsche Telekom AG, der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM), der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO), der Bundesverband Glasfaseranschluss e. V. (BUGLAS), der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. (ANGA) sowie Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

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