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EU-Arbeitszeitrichtlinie und Ehrenamt

  • CSU-Landtagsabgeordneter Alfred Sauter
  • hochgeladen von Stefan Baisch

Bei der Dienstversammlung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Günzburg kritisierte Kreisbrandrat Robert Spiller „die geplante EU-Regelung“, nach der in bestimmten Fällen die ehrenamtliche Tätigkeit von Feuerwehrdienstleistenden auf die Arbeitszeit angerechnet werden soll. Der CSU-Landtagsabgeordnete Alfred Sauter stellt sich voll hinter diese Kritik der Freiweilligen Feuerwehren. Er weist darauf hin, dass die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag bereits einen Dringlichkeitsantrag eingebracht hat, wonach die Staatsregierung aufgefordert wird, „sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass die EU-Arbeitszeitrichtlinie hinsichtlich der Höchstgrenze der Arbeitszeit von 48 Wochenstunden nicht auf ehrenamtliches Engagement namentlich bei den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und vergleichbaren Organisationen angewendet wird.“

Nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) ist eine Höchstgrenze der Arbeitszeit von 48 Wochenstunden vorgeschrieben. Die EU-Kommission möchte in bestimmten Fällen die ehrenamtliche Tätigkeit auf die Arbeitszeit anrechnen lassen. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn ehrenamtliche Tätigkeiten ausgeführt werden, die auch von Angestellten und Beamten erledigt werden. Dies ist letztlich auch bei den Freiwilligen Feuerwehren, bei den Rettungsdiensten des BRK, ASB, JUH, MHD, DLRG und vergleichbaren Organisationen der Fall.

„Die Konsequenz einer derartigen Auslegung wäre das Ende des Systems der ehrenamtlichen Tätigkeit für diese Organisationen in der bisherigen Form, da diejenigen, die einer 40-stündigen Regelarbeit nachgehen, nur noch acht Stunden in der Woche für ihr ehrenamtliches Engagement zur Verfügung hätten“, so MdL Alfred Sauter.

Der Abgeordnete geht davon aus, dass die Initiative der CSU-Landtagsfraktion Erfolg haben wird, dass sich der Deutsche Bundestag diesem Anliegen sicher nicht versperren wird und die Abgeordneten in Brüssel ebenfalls in dieser Richtung tätig werden dürften. Außerdem handelt es sich im Moment lediglich um eine Überlegung der Kommission, die derzeit mit Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbänden beraten wird. Es gibt, so Sauter, derzeit noch keinen definitiven Vorschlag der Kommission, ob und wie die ehrenamtliche Tätigkeit auf die Arbeitszeit angerechnet werden soll. Damit ist erst im Herbst diesen Jahres zu rechnen. Eine Entscheidung über eine wie auch immer geartete Initiative der Kommission treffen der EU-Rat und das EU-Parlament. Sauter ist sich sicher, dass insbesondere die CSU-Abgeordneten im Europäischen Parlament sich vehement gegen derartige Überlegungen stemmen werden. Unabhängig davon hält es Sauter für richtig und geboten, dass die heimischen Feuerwehren bereits jetzt ein klares Signal gesetzt haben und genauso entschieden wie die CSU-Parlamentarier gegen die in der Tat bestehenden Überlegung Position beziehen.

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1 Kommentar

Auch die ehrenamtliche Arbeit bei Feuerwehr und Rettung ist eine Arbeit, die man anerkennen und mit der gewerblichen Arbeit gleichsetzen sollte. Es kann nicht sein, dass man in Sachen Arbeitsschutz diese harten Tätigkeiten wegwedelt und als weniger schwer/wert/belastend darstellt.

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