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Die neuen Vergütungsregelungen für die Photovoltaik treten - wie geplant - zum 1. Juli 2010 in Kraft.

  • auf Ackerland gibt es keine Förderung mehr
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Nachdem sich die Anfragen aus dem Landkreis im Büro des Bundestagsabgeordneten Dr. Georg Nüßlein häufen, stellt der energiepolitische Sprecher der CSU klar:
Die neuen Vergütungsregelungen für die Photovoltaik treten - wie geplant - zum 1. Juli 2010 in Kraft.

Nach mehreren Nachtsitzungen und vielen Gesprächen auf unterschiedlichsten Ebenen, habe man nun endlich eine gemeinsame Basis für einen Gesetzentwurf gefunden, so Nüßlein. Die bisherige Förderung war darauf gerichtet, einen Markt zu schaffen und die Markteinführung voranzutreiben. Nun wird diese Förderung den
aktuellen Gegebenheiten angepasst, um nicht zuletzt auch unnötig hohe Kosten für die Endverbraucher zu senken.

Nüßlein: „Mir war es während der Verhandlungen ein besonderes Anliegen, für Klarheit und für Vertrauensschutz für bereits getätigte Investitionen zu kämpfen. Über weite Strecken ist das gelungen.“

Bei den Dach- und Fassadenanlagen wird es - gemäß der nun vorliegenden Einigung - bei einer einmaligen Absenkung der Einspeisevergütung um 16% ab dem 1. Juli 2010 bleiben. Bei Freiflächen wird die Einspeisevergütung zum 1.
Juli 2010 einmalig um 15% gesenkt, bei Konversionsflächen hat man sich wegen
der höheren Kosten für die Nutzbarmachung der Flächen auf eine Absenkung um 11% verständigt.

Auf Ackerflächen wird es für Anlagen, die nach dem 1. Juli 2010 ans Netz gehen, allerdings keine Einspeisevergütung mehr geben. Sollte vor dem 25. März 2010 – dem Tag der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen
Bundestag – ein Satzungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorgelegen haben, der den Bau von Fotovoltaikanlagen vorsieht, dann verlängert sich diese Frist bis zum 31. Dezember 2010 mit der ursprünglichen Förderhöhe.

„In meinen Augen ist hätten wir hier noch mehr für den Vertrauensschutz tun müssen“, so Nüßlein. „Zwar konnten wir eine deutliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Gesetzentwurf erreichen, der als Stichtag den 1. Januar 2010 vorsah, aber hier wären weitergehende Zugeständnisse notwendig und angemessen gewesen. Wer eine Ackerlandanlage mit viel Aufwand im Vertrauen auf das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene EEG geplant hat, hätte mehr Schutz verdient. Das war aber nicht mehrheitsfähig. Nachdem das Ackerland definitiv wegfällt, werden
werden Freiflächenanlagen auf bestehenden
Gewerbeflächen sowie an Bundesautobahnen und Schienenwegen ersatzweise aufgenommen. Auch Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher
oder militärischer Nutzung sollen genutzt werden können.

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