Deutschland im Nachtzug nach Lissabon
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag
Der EU-Reformvertrag ist laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar – allerdings muss Deutschland beim 1. Begleitgesetz nachbessern, was Zeit braucht. Die Landtagsfraktion der Freien Wähler begrüßt die Entscheidung der Karlsruher Richter. „Es ist gut für die weitere Entwicklung der Europäischen Union, dass der Lissabon-Vertrag am Leben bleibt“, betont Prof. Dr. Michael Piazolo, europapolitischer Sprecher der FW-Fraktion. Das Urteil zeige aber auch, dass in Deutschland das Gespür für die Rechte des Parlaments und für die föderale Struktur verloren gegangen ist. Das Bundesverfassungsgericht drücke in seiner Urteilsbegründung die Besorgnis vor der Übermacht der Exekutive aus. Diese Sorge teilen die Freien Wähler. „Deshalb sind Verbesserungen auf EU-, Bundes- und Landesebene notwendig. Das gilt insbesondere für den Parlamentarismus und damit für die Aufwertung des Bürgerwillens“, unterstreicht Piazolo. Dazu gehöre auch und vor allem eine alte Forderung der Freien Wähler: der bundesweite Volksentscheid.