Deutsche Interessen und Kompetenzen gegen EU-Energiepläne verteidigen, Biospritkapazitäten im Land sichern
Beachtenswert ist die Vorgabe der EU bei Biokraftstoffen. Die Erhöhung auf 10% beim Spritverbrauch ist nur angemessen sicherzustellen, wenn wir kurzfristig die deutschen Kapazitäten sichern. Die Branche kam durch die Besteuerung in Bedrängnis. Außerdem ist umgehend ein Zertifizierungssystem für Importrohstoffe festzulegen.
Daß das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) gegen Zertifizierungsvorschläge, mithin den Einstieg in den Quotenhandel, verteidigt werden konnte, ist Verdienst der Bundesregierung. Die EU hat nach Harmonisierung der Ziele den Wettbewerb der Instrumente zu sichern. Das ist Erfolgsbedingung.
Die Novelle des EEG und das EEWärmeG müssen jetzt auf die Zielvorgaben der EU abgestimmt werden. Dazu erarbeitet die Kommission der CSU derzeit ihre Position.
Wehren muß sich der Bundestag gegen eine „Charta für die Rechte der Energieverbraucher“ mit einem Sozialtarif oder gegen Sanktionen im Bereich des CO2-Ausstoßes von Autos, die als EU-Steuern begriffen werden. Hier ist einzig der nationale Gesetzgeber zuständig.
(Quelle: Pressemitteilung Nüßlein)