Bundesnetzagentur gefährdet Breitbandausbau
Kooperationen zwischen Netzanbietern dürfen nicht untersagt werden
Die Bundesnetzagentur hat entschieden, das Risikoteilungsmodell zwischen der Deutschen Telekom und Netcologne zu untersagen. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:
Die Bundesnetzagentur muss ihre aktuelle Entscheidung, das Risikoteilungsmodell zwischen der Deutschen Telekom und Netcologne zu untersagen, revidieren. Diese Entscheidung gefährdet die Umsetzung unserer Breitbandstrategie und behindert den zwingend notwendigen Breitbandausbau in Deutschland. Leistungsfähige Breitbandnetze für alle Nutzer in Stadt und Land kosten mehrere Milliarden Euro. Eine bessere Breitbandversorgung ist daher nur zu erreichen, wenn alle Möglichkeiten genutzt werden. Ein entscheidender Beitrag hierbei kann die Nutzung von Synergien sein. Deshalb war ein wichtiger Schwerpunkt bei unserer jüngst beschlossenen Novellierung des Telekommunikationsgesetzes die Hebung von Synergiepotenzialen.
Auch Kooperationen leisten einen wichtigen Beitrag um die Breitbandversorgung zu verbessern. Wenn Stadtnetzbetreiber der Deutschen Telekom ihre Glasfasernetze für den Zugang zu ihren Endkunden öffnen und sie im Gegenzug das VDSL-Netz zu Sonderkonditionen nutzen können, profitieren nicht nur die beiden Unternehmen. Vor allem profitieren die Verbraucher, die zu günstigeren Preisen schnellere Breit¬bandverbindungen erhalten. Gleichzeitig werden Investitionsmittel frei, die die beiden Unternehmen für den Bau neuer Leitungen einsetzen können. Sowohl die Bundesregierung als auch die Europäische Kommission unterstützen Risikoteilungsmechanismen und damit auch Kooperationsvereinbarungen. Die Bundesnetzagentur muss ihren Alleingang schnellstens beenden.
Hintergrund:
Über ein neues Kontingentmodell können Großkunden bei der Deutschen Telekom über eine Vorauszahlung für elf Jahre eine bestimmte Menge an VDSL-Anschlüssen mieten. Der tatsächliche Stückpreis sinkt mit wachsender Nachfrage und Auslastung des Netzes. Die Bundesnetzagentur hat vorläufig einen Vertrag der Deutschen Telekom mit Netcologne auf Basis dieses Kontingentmodells untersagt. Nach einer nationalen Konsultation und der Beteiligung der Europäischen Kommission sowie der nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten wird die Bundesnetzagentur voraussichtlich im Juni 2012 die endgültige Entscheidung fällen.