Bayerns Verkehrsminister Dr. Hans Reichhart: Endspurt für E-Scooter - Bundesrat macht Weg frei für Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr
Bundesrat hat über Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge entschieden
7.000 E-Scooter bereits mit Ausnahmegenehmigung des Freistaates unterwegs
Sinnvolle Ergänzung im vernetzten Verkehr
Der Bundesrat hat heute über die Zulassung für E-Scooter entschieden. Bayerns Verkehrsminister Hans Reichhart freut sich über die Zustimmung: „E-Scooter haben ein großes Potential den Verkehr in den Innenstädten zu entlasten. Aufgrund ihres elektrischen Antriebs sind diese Fahrzeuge nahezu geräuschlos und lokal emissionsfrei unterwegs. So können wir Staus vermeiden und die Luftqualität verbessern. Nur durch eine gute Mischung und Verknüpfung von mehreren Verkehrsmitteln wie E-Scootern mit dem ÖPNV können wir den Verkehr in den Metropolen entzerren.“ Die Bundesregierung beabsichtigt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung baldmöglichst in Kraft zu setzen, voraussichtlich schon im Juni 2019.
Die vom Bundeskabinett beschlossene und nun im Bundesrat behandelte Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ermöglicht die Benutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr. Die Verordnung gilt für bestimmte Elektrokleinstfahrzeuge – so die offizielle Bezeichnung der E-Scooter, Segways und anderer Kleinstfahrzeuge mit elektrischem Antrieb – mit einer Lenk- oder Haltestange und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis einschließlich 20 km/h. Schnellere E-Scooter sind damit nicht zugelassen. Zum Versicherungsnachweis wurde eigens eine aufklebbare Versicherungsplakette zur Anbringung an E-Scootern konzipiert. Ein Nummernschild wird nicht benötigt. Mit den E-Scootern darf man – unabhängig von ihrer Höchstgeschwindigkeit – grundsätzlich nur auf Radverkehrsflächen unterwegs sein. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf die Fahrbahn benutzt werden. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 14 Jahren.
Für Verkehrsminister Reichhart ist ein gutes Miteinander der einzelnen Verkehrsmittel sehr wichtig: „Besonders Fahrradfahrer und Fußgänger dürfen keine Nachteile haben. Wir haben deshalb parallel zum laufenden Verordnungsverfahren eine Erprobungsphase in Bayern eingeläutet. Für Fahrzeuge mit allgemeiner Betriebserlaubnis zweier Hersteller haben wir Ausnahmegenehmigungen erteilt, um E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr testen zu können. Bayern ist damit das erste Bundesland, das E-Scooter im Vorgriff auf die Bundesverordnung auf Radwegen zugelassen hat.“