Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zu geplanten Änderungen im Polizeiaufgabengesetz: Mehr Sicherheit, stärkere Bürgerrechte und besserer Datenschutz
Angesichts der heutigen Demonstration in München zu den geplanten Änderungen im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann betont: "Mit den Neuerungen im Polizeirecht können wir für mehr Sicherheit, stärkere Bürgerrechte und einen besseren Datenschutz sorgen." Herrmann verwies auf die in dieser Woche veröffentlichte bundesweite Kriminalstatistik, aus der eindrucksvoll hervorgeht, dass Bayern das mit Abstand sicherste Bundesland ist. "Unsere Bürgerinnen und Bürger können hier erheblich sicherer leben, weil wir eine personell und technisch gut ausgestattete Polizei, aber auch moderne Polizeibefugnisse haben, die wir ständig den aktuellen Anforderungen anpassen", argumentierte der Minister. Noch nie zuvor gab es nach Herrmanns Worten ein Polizeiaufgabengesetz mit so umfangreichen Datenschutzvorschriften und rechtsstaatlichen Garantien. Dazu gehören mehr Auskunftsrechte für Bürger, mehr Benachrichtigungspflichten und mehr Richtervorbehalte bei polizeilichen Maßnahmen.
Herrmann kritisierte die falschen Behauptungen und die versuchte Skandalisierung auf Schärfste: "Es ist blanker Unsinn, dass wir die Bayerische Polizei in eine Geheimpolizei und den Freistaat in einen Überwachungsstaat umbauen wollen. Das zu behaupten ist billige Stimmungsmache. Offenbar versuchen sich hier einige, auf Kosten der Wahrheit zu profilieren." Für Herrmann ist es beispielsweise bezeichnend, dass sich unter den Mitgliedsorganisationen des sogenannten '#noPAG-Bündnisses' auch extremistische Organisationen befinden, die teilweise Kontakte zu gewaltorientierten Autonomen pflegen oder selbst dem autonomen Spektrum angehören. Der Minister appelliert deshalb, sich nicht manipulieren zu lassen, sondern sich aus erster Hand zu informieren: "Wir haben dazu im Internet unter www.pag.bayern.de umfangreiche Informationen zusammengestellt." Dass derzeit derart unberechtigte Befürchtungen zur geplanten PAG-Novelle geschürt werden, ist nach Herrmanns Worten unverantwortlich. Das sei keine seriöse Politik, sondern reine Polemik. "Kein rechtschaffener Bürger muss sich vor der Bayerischen Polizei fürchten", machte Herrmann deutlich. "Niemand wird beispielsweise einfach so grundlos überwacht oder weggesperrt werden, wie derzeit so manche Gruppierungen wider besseren Wissens behaupten. Für die Bayerische Polizei werden auch in Zukunft ganz klare und überprüfbare Regeln gelten, die rechtsstaatlich einwandfrei und ausgewogen sind."
Besonders entlarvend für die bewusste Irreführung und Desinformation der Öffentlichkeit ist nach Herrmanns Worten die aktuelle Diskussion beispielsweise um den Einsatz von Handgranaten, die den Eindruck erweckt, zukünftig werde jede Streifenwagenbesatzung damit ausgestattet. "Der Einsatz von Handgranaten ist seit 1978 im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz für Spezialeinheiten vorgesehen, etwa um Türen zu öffnen", stellte der Minister klar. "Neu ist, dass Spezialeinheiten dann auch andere Explosivmittel einsetzen dürfen, um in Gebäude einzudringen, in denen sich wie in Paris oder Brüssel schwer bewaffnete Terroristen verschanzen."
Auch der Begriff der 'drohenden Gefahr' wurde auf Grundlage einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 2016 bereits im Juli 2017 ins Polizeiaufgabengesetz aufgenommen. "Damals hat auch die SPD im Bayerischen Landtag nicht dagegen gestimmt, inszeniert jetzt aber ein unsägliches Gezeter, um auf der künstlichen Empörungswelle mitzuschwimmen", kritisierte der Minister. Herrmann stellte auch klar, dass 'drohende Gefahr' nicht heißt, dass kein Verdacht mehr vorliegen muss. "Etwas anderes zu behaupten ist grober Unfug", betonte er. "Eine drohende Gefahr liegt dann vor, wenn die Polizei aufgrund von Tatsachen nachweisen kann, dass erhebliche Angriffe auf Leib, Leben, Gesundheit oder die persönliche Freiheit zu erwarten sind oder solche Angriffe erhebliche Auswirkungen auf diese Rechtsgüter haben können." Für das Vorliegen einer konkreten Gefahr müssten sich nach aktueller Rechtsprechung auch Zeit und Ort der Tat schon konkretisiert haben. Beispiel: Der in seiner Ehre gekränkte Ehemann ist untergetaucht und hat angekündigt, seine Frau zu töten. Eine konkrete Gefahr liegt nicht vor, da die Polizei zu Ort und Zeit seiner Tat keine Erkenntnisse hat.