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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Staatsregierung beschließt 15. März 2020 als Termin für die Kommunalwahl -keine Einwände der Kommunalen Spitzenverbände

Die Bayerische Staatsregierung hat in der heutigen Ministerratssitzung auf Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann beschlossen, die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 15. März 2020 durchzuführen. „Nach sorgfältiger Abwägung aller Vor- und Nachteile erscheint uns dieser Tag als am besten geeignet", erklärte Herrmann seinen Vorschlag. Sowohl die Wahl selbst als auch der Termin für notwendige Stichwahlen liegen somit außerhalb von Schulferien. "Ich hoffe, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger an der Wahl beteiligen", so Herrmann. Die Kommunen treffen laut dem Minister wesentliche Entscheidungen über die zukünftige Entwicklung der Gemeinschaften. Mit den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen würden dafür maßgebliche Weichen gestellt.

Herrmann hatte dem Ministerrat im Dezember 2018 vorgeschlagen, den Termin auf den 15. März 2020 zu legen und die betroffenen Kommunalen Spitzenverbände, das heißt den Bayerischen Landkreistag, den Bayerischen Städtetag und den Bayerischen Gemeindetag, zu diesem Terminvorschlag anzuhören. Dem hatte der Ministerrat zugestimmt. Die Kommunalen Spitzenverbände haben gegen den Wahltermin in der Folge keine Einwände erhoben.

Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen werden in den 71 Landkreisen und 2.056 Städten, Märkten und Gemeinden in Bayern nicht nur die Kreistage, Stadt-, Markt- und Gemeinderäte für sechs Jahre neu gewählt, sondern auch die meisten Landräte, Oberbürgermeister und Ersten Bürgermeister. Da die letzten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im März 2014 stattfanden und die Wahlperiode sechs Jahre beträgt, sind die nächsten Wahlen im März 2020 durchzuführen. Den genauen Termin bestimmt nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz die Staatsregierung.

Wie Herrmann erläuterte, soll der Wahltermin nach langjährig bewährter Staatspraxis auf einen Tag gelegt werden, der den Interessen der Parteien und Wählergruppen entgegenkommt, den Aufwand für Gemeinden und Landkreise für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen berücksichtigt und den Bürgerinnen und Bürgern schließlich eine möglichst hohe Wahlbeteiligung erlaubt. Insbesondere sollen daher weder wesentliche Teile der Wahlvorbereitung, noch der Wahltermin selbst oder darauffolgende Stichwahlen in die Zeit von Schulferien fallen. Das Innenministerium wird den Wahltermin nun in den kommenden Tagen amtlich bekannt machen.

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