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Bayerisches Innenministerium veröffentlicht Fakten zum Polizeieinsatz an Nürnberger Berufsschule: Ausländerrecht und Einsatzchronologie

Das bayerische Innenministerium weist in Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz im Rahmen der Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers aus Afghanistan am 31. Mai an einer Nürnberger Berufsschule auf nachfolgende Fakten auf Grundlage der Berichte der Regierung von Mittelfranken und des Polizeipräsidiums Mittelfranken hin. So eine Presseinformation des Bayerischen Innenministeriums die hier ungekürzt und Original veröffentlicht wird.

Ausländerrecht:

Der Afghane N. reiste als unbegleiteter Minderjähriger eigenen Angaben zufolge am 30. November 2012 unerlaubt, ohne Reisepass und Visum, nach Deutschland ein. Sein am 7. Dezember 2012 gestellter Asylantrag wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 1. Oktober 2013 vollumfänglich abgelehnt. Die BAMF-Entscheidung wurde am 19. Oktober 2013 bestandskräftig, die gewährte Ausreisefrist endete am 3. November 2013. Dieser Ausreisepflicht kam N. nicht nach. Seine Rückführung nach Afghanistan war wegen fehlender Identitätsdokumente und anfangs auch wegen der Minderjährigkeit nicht möglich. Seine Abschiebung wurde deshalb vorübergehend ausgesetzt und sein Aufenthalt in Deutschland durch die Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg geduldet.

N. wirkte entgegen gesetzlichen Pflicht bei seiner Identitätsklärung und Passbeschaffung nicht mit. Nach Eintritt der Ausreisepflicht wurde er in den Jahren 2014 bis 2017 insgesamt achtmal von der Ausländerbehörde hinsichtlich der Passpflicht sowie über seine Mitwirkungspflichten belehrt. Erst nach mehrmaligen Aufforderungen sprach N. schließlich am 3. März 2016 im Generalkonsulat (GK) Afghanistan vor. Auch bei diesem Termin weigerte er sich jedoch, einen Reisepass zu beantragen.

Zum 29. September 2016 übernahm die Zentrale Ausländerbehörde Mittelfranken die ausländerrechtliche Zuständigkeit und die weitere Bearbeitung dieses Falles. Am 27. Februar 2017 legte der Antragsteller eine Kopie einer Quittung des GK Afghanistan vom 28. Dezember 2016 vor und teilte mit, nunmehr einen Reisepass beantragt zu haben. Voraussetzung für die Beantragung eines afghanischen Reisepasses ist eine legalisierte Tazkira (Identitätskarte). Dieses Dokument wurde im Jahr 2007 ausgestellt und nach Mitteilung des GK Afghanistan im Rahmen der Reisepassbeantragung dort von N. vorgelegt. Diese Tazkira händigte er der Ausländerbehörde jedoch trotz der oben genannten Aufforderungen zu keinem Zeitpunkt aus. Damit liegt ein Verstoß gegen die gesetzlichen Mitwirkungspflichten vor. N. hat damit über mehrere Jahre hinweg die Aufenthaltsbeendigung verhindert.

N. wurde am 25. Oktober 2016 schriftlich darauf hingewiesen, dass eine Beendigung seines Aufenthaltes in Deutschland zeitnah zu erwarten sei. Ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendlichen und Heranwachsende wurde mit Bescheid vom 23. Mai 2017 mangels Vorliegen der Voraussetzungen abgelehnt. Der Schulleiter erklärte gegenüber den Medien, dass N. nach eigenen Angaben 7.000 US-Dollar für Schleuser bezahlt habe und das geliehene Geld nun durch Arbeit in Deutschland zurückzahlen wolle. Daraus ist kein Aufenthaltsrechts abzuleiten.

Polizeieinsatz:

Am 31. Mai 2017 um 06.00 Uhr sollte das Ingewahrsamnahmeersuchen der Regierung von Mittelfranken zur Abschiebung des N. durch die Polizei vollzogen werden. N. war aber an der Wohnadresse nicht anzutreffen. Um etwa 07:00 Uhr teilte die zentrale Ausländerbehörde der Polizei mit, dass sich der Abzuschiebende gegebenenfalls in der Nürnberger Berufsschule aufhalte und man ihn dort in Gewahrsam nehmen könne. Etwa 07:45 Uhr traf die Streifenbesatzung dort ein und nahm mit dem stellvertretenden Schulleiter Kontakt auf. Um etwa 08:10 Uhr wurde der Abzuschiebende durch den stellvertretenden Schulleiter an die Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd in dem an den Unterrichtsraum angrenzenden Raum übergeben. Um circa 08:15 Uhr haben die Polizisten den Wunsch des N. erfüllt, sich bei seinem Lehrer zu verabschieden. Beim Verlassen der Schule befanden sich bereits mehrere Schüler am Dienstfahrzeug und verhinderten die Abfahrt. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurden Deeskalationsgespräche mit den Schülern geführt.

Um etwa 08:30 Uhr war die blockierende Personengruppe auf rund 30 Personen angewachsen. Um etwa 08:45 Uhr wurde N. in einen zweiten Streifenwagen gebracht. Dabei leistete er erheblichen Widerstand. Die Fahrt dieses Ersatzfahrzeuges wurde jedoch nach rund 50 Metern in der Straße 'Berliner Platz' von mehreren Personen gestoppt und das uniformierte Dienstfahrzeug durch eine Sitzblockade vor und hinter dem Fahrzeug an der Weiterfahrt gehindert. Es erfolgten weitere Deeskalationsgespräche durch die Einsatzkräfte, um eine freiwilliges Freimachen der Straße zu bewirken. Die Blockade sollte nach Aussage der Demonstranten zunächst nur medienwirksam gestaltet werden, um ein politisches Zeichen zu setzen. Hierbei war die Stimmung noch sehr ruhig.

Es kamen rasch weitere Personen hinzu, speziell polizeibekannte Personen aus dem linksextremistischen Spektrum, die gegen 09:55 Uhr versuchten, gewaltsam an das Dienstfahrzeug zu gelangen. Es handelte sich dabei um rund 50 Personen des linksextremen Spektrums. Hierbei gab es Übergriffe auf die zur Sicherung des Fahrzeuges eingesetzten Streifenbeamten. Unter anderem wurden Flaschen und ein Fahrrad auf die Einsatzkräfte geworfen. Zu diesem Zeitpunkt wurden bereits drei Personen festgenommen, die gewaltsam Einsatzkräfte angriffen und dabei erheblichen Widerstand leisteten. Diese waren dem linksautonomen Spektrum zuzuordnen und keine Mitschüler des Abzuschiebenden. Nach nochmaligen Fahrzeugwechsel des Abzuschieben haben gegen 10:17 Uhr einige Personen mehrfach versucht, gewaltsam den Abtransport zu verhindern. Gegen 10:20 Uhr konnte der Abtransport durchgeführt werden.

Einer der drei Festgenommen war ein polizeibekannter Linksextremist aus dem türkisch-kurdischen Bereich. Das Amtsgericht Nürnberg hat gegen ihn zwischenzeitlich wegen zweier Fälle des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Körperverletzung einen Haftbefehl erlassen. Die anderen beiden vorläufig Festgenommenen sind wieder auf freien Fuß. Die Ermittlungen wegen Verdacht auf Landfriedensbruch, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung laufen weiter.

Bei dem Einsatz wurden zehn Polizisten verletzt

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