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AOK-Beirat: Wechsel im Vorsitz-Werner Gloning übernimmt Vorsitz

Zum Jahresbeginn hat turnusgemäß der Vorsitz im Beirat der AOK-Direktion Günzburg gewechselt: Werner Gloning, Vertreter der Versicherten hat vom Arbeitgebervertreter Günther Haller für dieses Jahr die Leitung des Gremiums übernommen. „In diesem Jahr können die Versicherten der AOK Günzburg von einer ganzen Reihe neuer und erweiterter Leistungen profitieren“, so Werner Gloning.

Die Selbstverwaltung habe zusätzliche Vorsorgeleistungen in der Satzung festgelegt. Die professionelle Zahnreinigung gibt es jetzt bereits für Versicherte ab 18 Jahre. Für Schwangere übernimmt die AOK die Kosten für Folsäure-, Magnesium- und Eisenpräparate auf Privatrezept. Wer während der letzten Wochen der Schwangerschaft die Hebammenrufbereitschaft nutzt, erhält dafür einen Kostenzuschuss.

Zu den neuen gesetzlichen Leistungen der größten Krankenkasse im Freistaat zählen unter anderem eine bessere Notfallversorgung und Pflege an Krankenhäusern, der Rechtsanspruch auf ärztliche Zweitmeinung bei bestimmten planbaren Operationen und Erweiterungen der Kinder- und Jugenduntersuchungen bis zum 18. Lebensjahr. Die AOK investiert in die Gesundheit ihrer Versicherten: Im Haushaltsplan 2016 der AOK Bayern sind dafür 14 Milliarden Euro vorgesehen. Damit entfallen auf die AOK in Günzburg 430 Millionen Euro. Die größten Ausgabenblöcke der Direktion sind die Krankenhausbehandlung mit 156 Millionen Euro, ärztliche Behandlung mit 78 Millionen und Arzneimittel mit 68 Millionen. Insgesamt sind das rund 70 Prozent der Leistungsausgaben. Zusätzlich stellt die Pflegekasse der AOK Günzburg in der Region 53 Millionen Euro für die Versorgung der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zur Verfügung.

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1 Kommentar

Eine Aufgabe für Herr Gloning als Versichertenvertreter, siehe Bericht
vor wenigen Tagen wurde über das Internetportal „direkt zur kanzlerin“ eine Aktion zum Thema „Gleichbehandlungsgrundsatz bei Direktversicherungen“ beendet. Das Thema ist mittlerweile in Bearbeitung und wurde Ihnen möglicherweise schon vorgelegt, so daß sich an dieser Stelle weitere Ausführungen zur Problematik erübrigen.
Zahlreiche Betroffene – auch aus den Reihen unseres Interessenverbandes Direktversicherungsgeschädigte e.V. – haben sich daran beteiligt.
Nicht jeder dieser Beiträge mag – aus welchen Gründen auch immer – Ihre ungeteilte Zustimmung finden.
Eines ist allen Beiträgen jedoch gemeinsam und genau dies ist unsere Botschaft an Sie :
Bei der Doppelverbeitragung handelt es sich um eine zutiefst ungerechte und unsoziale Regelung, die mit dem GMG 2004 vom Deutschen Bundestag zum geltenden Recht erklärt wurde.
Wertvorstellungen wie Vertrauens- und Bestandsschutz, auf die Millionen Bürgerinnen und Bürger mit Abschluss ihrer Direktversicherungen gesetzt hatten, wurden seinerzeit im Deutschen Bundestag mit den Stimmen der CDU/CSU/SPD/Grüne mit einem Federstrich zur Seite gefegt.
Begründet mit Finanzlücken bei den gesetzlichen Krankenkassen und der Leistungsfähigkeit von älteren Menschen.
Millionen von Bürgerinnen und Bürger sind zutiefst enttäuscht und ja – auch wütend und empört – über diesen rückwirkenden Eingriff in geschlossene Verträge.
Und noch etwas :
Viele – die im Vertrauen auf die Empfehlungen der Politik – eine Direktversicherung über ihren Arbeitgeber abgeschlossen haben und deren Verträge noch laufen, haben nicht die geringste Kenntnis, was nach Auszahlung Ihrer Versicherung auf sie zukommt.
In all dem liegt – nach unserer Einschätzung – ein enormer sozialer und politischer Sprengstoff.
Darauf möchten wir Sie sehr eindringlich hinweisen und zum Handeln auffordern.
Uns ist bekannt, daß in diversen Gremien des Deutschen Bundestages an einer
Neuregelung der bAV / Direktversicherungen gearbeitet wird. Wir verfolgen all diese
Aktivitäten mit großer Aufmerksamkeit.
Wir haben Kenntnis davon, daß der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales,
Herr Peter Weiß, CDU, öffentlich erklärt hat
„… dass man die Problematik der Doppelverbeitragung nur für Neuverträge lösen könne.???
Eine Rückabwicklung bis zum Jahr 2004 könne nicht gestemmt werden, das würde die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Milliarden kosten… Eine Lösung könne es nur für Neuverträge geben…“. (Die gesetzl. Krankenkassen geben Milliarden an versicherungsfremden Leistungen aus!!).. Geld ist genug vorhanden!!
Unser Aufruf an Sie: Lassen Sie eine solche Mogelpackung nicht zu! Denn nichts anderes wäre eine solche „Lösung“.
Millionen von Bürgerinnen und Bürgern würden dies fassungslos zur Kenntnis nehmen.
Manche würden resignieren nach dem Motto
„Die machen doch sowieso was sie wollen“ Aber … sehr viele – und dazu gehören in jedem Fall wir als Interessenverband – würden den
offenen Protest – auf welchen Wegen – auch immer suchen. Wieder andere würden vielleicht die Gerichte anrufen und auf diesem Wege auf Gerechtigkeit hoffen.
Eines wäre aber in jedem Fall die Folge:
• weiter zunehmende Politikverdrossenheit
steigendes Nichtwählerpotential•
Vertrauensverlust in Politik und Rechtsstaatlichkeit•
Jeder einzelne dieser Punkte ist – so unsere Einschätzung – verheerend für unsere Demokratie.
Lassen Sie auch nicht zu, daß man eine Lösung ausschließlich in die Hände von Sachverständigen, Gutachtern und Juristen legt, um das Thema auf diesem Wege
kleinzureden•
zu zerreden•
zu verkomplizieren•
so zu artikulieren, daß es für den Normalbürger völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar wird.•
Wir haben am 27.01.16 an der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag zur Gesetzesinitiative Abschaffung Doppelverbeitragung bei Direktversicherungen als Zuhörer teilgenommen.
Vorher hatten wir den Antrag gestellt, als Interessenvertretung der Betroffenen ebenso – wie die zahlreichen Sachverständigen diverser Institute – angehört zu werden.
Mit Verweis auf diverse – nicht nachvollziehbare – Regeln wurde unser Angebot abgelehnt. Bürgernähe oder Bürgerbeteiligung ? In diesem Fall leider nicht feststellbar.Weitere Info:www.dvg-ev.org/

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