Alfred Sauter: „Gewalt gegen Polizeibeamte gesellschaftlich ächten und härter bestrafen!“
„Gewalt gegen Polizeibeamte muss unbedingt härter bestraft werden. Es darf nicht sein, dass diejenigen, die ihren Kopf für uns hinhalten, keinen ausreichenden Schutz bekommen.“ Mit diesen Worten verweist der heimische Landtagsabgeordnete und CSU-Kreisvorsitzende Alfred Sauter auf Maßnahmen Bayerns für einen besseren Schutz von Polizisten. Kernforderung ist die Anhebung des Strafrahmens für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe.
Alfred Sauter: „Die zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber jeder Art von staatlicher Autorität ist zu einem ernstzunehmenden gesamtgesellschaftlichen Phänomen geworden. Polizeibeamte im Vollzugsdienst sind hiervon in besonderer Weise betroffen, da sie wie kaum eine andere Berufsgruppe die Staatsgewalt verkörpern und häufig an sozialen Brennpunkten im Einsatz sind.“ Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte haben im Freistaat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Seit 2003 stiegen diese Fälle in Bayern um über 20 Prozent an. Innerhalb der letzten zehn Jahre von 1999 bis 2008 gab es bundesweit sogar eine Steigerung um 31 Prozent. Dieser Trend macht vor dem Landkreis Günzburg nicht Halt. MdL Alfred Sauter: „Auch bei uns sind Polizeibeamtinnen und –beamte in zunehmendem Maße Zielscheibe von Gewalt und Aggression. Gesellschaftliche Ächtung und härtere Strafen sind daher unverzichtbare Schritte, um einen besseren Schutz für unsere Polizistinnen und Polizisten zu erreichen.“
Es müsse noch deutlicher herausgestellt werden, dass Gewalt gegen Polizisten kein Kavaliersdelikt ist. „Die von Bayern und Sachsen angestoßene Gesetzesinitiative zur Änderung des § 113 Strafgesetzbuch und die damit verbundene beabsichtigte Anhebung des Höchstmaßes der Freiheitsstrafe für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von zwei auf drei Jahre ist deshalb ein wichtiges und richtiges Signal“, so Sauter. Die Initiative sieht zudem vor, bei besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren auch Angriffe mit so genannten „gefährlichen Werkzeugen“ zu erfassen. Ein solch besonders schwerer Fall wäre beispielsweise der Versuch, einen Polizisten mit einem Auto zu überfahren.
Der bayerische Vorstoß hat am 7. Mai 2010 im Bundesrat eine Mehrheit erhalten. Darüber hinaus hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, auch Feuerwehrleute und Rettungssanitäter in den besonderen Strafrechtsschutz einzubeziehen. Sauter: „Auch sie müssen bei ihren Einsätzen oftmals ebenso Gewalt erleben wie Polizisten.“ Die Innenminister von Bund und Ländern haben kürzlich im Rahmen ihrer Frühjahrstagung entsprechende gesetzliche Änderungen begrüßt. Sie haben – über Vollstreckungshandlungen hinaus – auch die Ausdehnung des Schutzes auf normale Dienstleistungen von Polizisten gefordert. „Durch die bayerische Initiative wird die Chance wahrgenommen, in einem ersten Schritt den Schutz von Polizeibeamten, Feuerwehrleuten und Rettungssanitätern zeitnah zu verbessern“, so Landtagsabgeordneter Alfred Sauter.
Bayern hat bereits frühzeitig auf die zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Polizisten reagiert und eine eigene landesinterne Erhebung in Form eines „Sachbearbeiter-Erfassungsbogens“ initiiert. Danach werden seit dem 01.01.2010 alle relevanten Vorfälle zum Phänomen gemeldet, erfasst und analysiert. Zielrichtung der bayerischen Erhebung ist unter anderem die Darstellung, in welchem Ausmaß und in welcher Qualität Polizeibedienstete von Gewaltübergriffen betroffen sind. Mit dem Erfassungsbogen werden etwa die Tatörtlichkeit, Tatzeit und Daten des Tatverdächtigen sowie Angaben zur Tathandlung, zum Tatmittel und zur polizeilichen Maßnahme sowie zum Verletzungsgrad des Beamten erhoben. Alfred Sauter: „Der Erfassungsbogen ist Baustein eines umfassenden Konzepts für ein bayerisches Lagebild ‚Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und –beamte’.“ Zudem lege Bayern größten Wert darauf, seine Polizeibeamtinnen und –beamten optimal für den Einsatz auszustatten. „In den vergangenen Jahren wurden bereits vielfältige Anstrengungen unternommen, um Gefahren für Polizeivollzugsbeamte zu minimieren und die Beamten etwa durch spezielle Trainings bestmöglich auf potentielle Konfliktsituationen vorzubereiten. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang auch die Optimierung der persönlichen Schutzausrüstung etwa durch Zuweisung einer persönlichen Schutzweste“, so Alfred Sauter weiter.
Der Landtagsabgeordnete: „Der bayerische Vorstoß zeigt: Wir treiben einen besseren Schutz für unsere Polizisten voran. Gleichzeitig kann die Bundesratsinitiative nur ein erster Schritt sein. So halte ich eine weitere Anhebung der Höchststrafe auf fünf Jahre für notwendig. Die Höchststrafe für die Zerstörung eines Polizeiautos beträgt nach geltendem Strafrecht auch fünf Jahre. Es ist völlig widersinnig, dass ein Angriff auf einen Polizeibeamten im Höchstmaß geringer geahndet wird als ein Angriff auf sein Auto.“ Das Thema Gewalt an Polizeibeamten sei ein zentraler Punkt bayerischer Sicherheitspolitik. „Das Prinzip ‚Null Toleranz gegenüber Gewalt’ gilt für uns auch und gerade dann, wenn Polizistinnen und Polizisten angegriffen werden. Bayern ist gemeinsam mit Sachsen in Vorleistung gegangen. Nun muss auch die zuständige Bundesjustizministerin rasch handeln“, so Sauter abschließend.