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Änderung der staatlichen Feuerwehrförderung zum 01. Juli 2008

Zum 01. Juli 2008 wird die staatliche Feuerwehrförderung nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien (FwZR) geändert. Für die Anschaffung neuer Fahrzeuge oder Geräte erhöhen sich die Fördermittel des Freistaats Bayerns teilweise um fast 50%. Die beiden örtlichen Landtagsabgeordneten Berta Schmid und Alfred Sauter zeigen sich erfreut, dass auch die Feuerwehren im Landkreis Günzburg von der positiven Entwicklung des Staatshaushaltes profitieren können.

Die Feuerwehren sind verpflichtet, ihre Einsatzfahrzeuge und Geräte immer auf dem neuesten technischen Stand halten, um die Leistungsfähigkeit im Fall eines Einsatzes sicherzustellen. Damit dieser Anspruch realisiert werden kann, hat der Freistaat Bayern die FwZR geändert und ab dem 01. Juli 2008 die Förderfestbeträge für die Neuanschaffung von Fahrzeugen und Geräten teilweise erhöht.

So hat sich insbesondere die Förderung der Anschaffung eines Trägerfahrzeuges innerhalb eines Wechselladersystems um fast 50% gesteigert. Im Vergleich zu den FwZR 2004, nach denen lediglich 27.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung standen, kann jetzt mit einem Förderfestbetrag von 40.000 Euro gerechnet werden.

Auch für die Anschaffung eines Tragkraftspritzenanhängers werden ab Juli 2008 mehr Fördermittel gewährt. Während nach den FwZR 2004 nur 3.500 Euro pro Antrag gefördert werden konnten, werden ab Juli 2008 5.000 Euro zur Verfügung stehen. Dies ist eine Steigerung des Förderfestbetrags um 42,86%.

Daneben wurden auch neue Fahrzeuge und Geräte in die Förderrichtlinien aufgenommen. Für den Kauf eines Einsatzleitwagens ELW 1 wird den Feuerwehren ab Juli 2008 ein Festbetrag in Höhe von 17.000 Euro gewährt werden. Neu aufgenommen in die FwZR wurde die Förderung eines Versorgungs-Lkws. Für dessen Erwerb steht ein Festbetrag in Höhe von 28.000 Euro zur Verfügung. Auch die Anschaffungskosten für ein Staffellöschfahrzeug StLF 10/6 werden mit 37.000 Euro gefördert. Für den Kauf eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs HLF 10/6 wird 2008 ein Förderfestbetrag in Höhe von 68.000 Euro neu eingeplant.

Im Landkreis Günzburg können die Gemeinden ab Juli 2008 ihre Anträge auf Förderung nach den neuen FwZR stellen. Die Zuwendungen werden dann im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei spielt es keine Rolle, ob und in welchem Umfang die Beladung aus dem alten Fahrzeug übernommen wird.

Für die Förderung nach den FwZR 2004 wurden aus den Gemeinden des Landkreises Günzburg 12 Anträge eingereicht. Für eine Förderung nach den neuen FwZR 2008 kann sicherlich mit einem ähnlichen Umfang an Anträgen gerechnet werden.

„Die Feuerwehren im Landkreis Günzburg leisten bei ihren verschiedenartigen Einsätzen großartige Arbeit. Durch die Erhöhung der Förderfestbeträge für die Anschaffung von Fahrzeugen und Geräten kann ein bedeutender Beitrag dazu geleistet werden, dass dies auch weiter so bleibt“, so Sauter. „Mit der Erhöhung der Förderfestbeträge zeigt die CSU, wie wichtig ihr eine technisch hochwertige Ausstattung mit Fahrzeugen und Geräten für die Leistungsfähigkeiten der Feuerwehren ist“, so Schmid.

(für eine tabellarische Übersicht der Änderungen für die verschiedenen Fahrzeugtypen besuchen Sie die Homepage des CSU-Kreisverbandes Günzburg)

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