Kfz-Bestand in Günzburg deutlich zugenommen - Informationsveranstaltung des UWB
In ihren Begrüßungsworten betonte die 1. Vorsitzende Frau Dr. Monika Küchle die Wichtigkeit dieses Themas, das alle Bürger und Bürgerinnen in ihrer Funktion als Verkehrsteilnehmer gleichermaßen berührt. Zu Beginn seiner Ausführungen stellte Ordnungsamtsleiter Helmut Stammer fest, dass ein erheblicher Teil der in der großen Kreisstadt auftretenden Verkehrsprobleme auf das enorme Wachstum des Fahrzeugbestandes in der Stadt zurückzuführen sei. So hat sich dieser in den vergangenen 10 Jahren um ca. 20% erhöht. Mit 838 Fahrzeugen auf 1000 Einwohner hat Günzburg die höchste Fahrzeugdichte in der Region und liegt damit noch vor Neu-Ulm. Auch die angestiegene Zahl der Verkehrstoten im Vergleich zum Vorjahr ist ein trauriger Beleg für diese Entwicklung. Auf die Frage, wie man denn diese anwachsenden Verkehrsmengen kontrollieren könne, erklärte Strammer, dass aufgrund der baulichen Gegebenheiten der Stadt eine intelligentere Nutzung der Verkehrsanlagen z. B. mittels Ampeln, erzielt werden müsse. Auch das neue Konzept „Stadtbus“ ist ein Schritt in diese Richtung. Zur Kritik zwecks fehlender Abdeckung verschiedener Stadtbereiche durch den Stadtbus, so z. B. das Mittelried, stellte Stammer fest, dass die bisher betriebenen Stadtlinien erst ein Anfang seien und eine Auswertung des nunmehr halbjährigen Verkehrs in diesen Tagen erfolgt. Erheblichen Raum der Diskussion nahm das durch Berufsschule und Landratsamt verursachte Parkproblem im Bereich Krankenhausstrasse ein. Hier konnte Stammer keinen Lösungsansatz anbieten, da hier die Entwicklung der Fahrzeugzahlen einfach die örtlichen Gegebenheiten überrollt hat. Auf die Frage eines Versammlungsteilnehmers, warum denn die Geschwindigkeitsüberwachung in der Stadt so dürftig sei, stellte der Ordnungsamtsleiter fest, dass die Stadt nur für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig sei und der fliesende Verkehr Angelegenheit der Polizei ist. Allerdings könne man sich dies vom Innenministerium auch als Kommune genehmigen lassen, dies sei aber eine politische Entscheidung und nicht unbedingt von allen Seiten so gewünscht. Die beantragte Mautsperre der B10 zwischen Nersingen und Günzburg oder der verkehrstechnisch allergische Punkt Einmündung Siemensstrasse in die B16, der Ausbau des Radwegenetzes sowie der zu erwartende Baustellenverkehr in den Ortsteilen Leinheim, Deffingen und Wasserburg anlässlich des Ausbaus der Autobahn A 8 oder auch die Sichteinschränkung durch die Lärmschutzwand bei den Einmündungen in die Geschwister Scholl-Strasse waren weitere Themen die den Versammlungsteilnehmern auf den Nägeln brannten und aufzeigten, dass die Veranstalter mit dieser Verkehrsdiskussion den Nagel auf den Kopf getroffen hatten.
Ich weiß nicht - dafür haben so viele Leute einen Abend lang diskutieren müssen? Zumal der Bericht eher in die Rubrik Wirtschaft oder Auto gehört ...
Ich finde den Verkehr in Günzburg nicht so schlimm. Das verteilt sich ganz gut. Dass es um die Altstadt herum noch nie ein greifbares Straßenkonzept gegeben hat (wie viele Jahre wartet allein schon die Ichenhauser Str. auf Erneuerung), daran hat man sich ohne Begeisterung gewöhnt.
Köpplers Osttangente war zugleich ein Jahrhundertbauwerk und hat viel gebracht - von der neuen Ampel abgesehen ...
Was ich nicht verstehe ist, dass der im Sommer eingeschränkt befahrbare Marktplatz permanent missbräuchlich durchfahren wird! Ein Verkehrspolizist, der nicht nur Auto fährt, könnte hier allabendlich regelmäßige Wunder für die Stadtkasse tun.
Auch dass die Anfahrtsituation an allen Günzburger Schulen allein straßentechnisch und verkehrsplanerisch nur als Katastrophe daherkommt. Was habe ich mir als Elternteil schon für Beschwichtigungen anhören müssen, es sei doch alles bestens und von Todesgefahr für die Schüler könne doch keine Rede sein usw. Bin ich so blöd oder nur von lauter Lemmingen umgeben?
Oder warum behindert die Stadt durch immer weitere 30-Zonen, wenn sie sie nicht überwachen kann. Wie ist das rechtlich - kann eine Zone Rechtswirkung haben, wenn deren Einhaltung von vornherein nicht beabsichtigt kontrolliert werden kann?