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Autos müssen draußen bleiben- Ab 1. März gilt auf dem Günzburger Marktplatz wieder die Sommerregelung

  • Ab dem 1. März zeigt sich der Günzburger Marktplatz wieder von seiner
    schönsten Seite: Dann ist der Platz für alle Autofahrer, die nicht im Besitz einer Ausnahmegenehmigung
    sind, gesperrt.
  • Foto: Sabrina Schmidt/ Stadt Günzburg
  • hochgeladen von Thomas Rank

Ab dem 1. März haben Fußgänger wieder Vorrang auf dem Günzburger Marktplatz.
Mit dem Einbruch des Frühlings gilt wieder die Sommerregelung, Teile des Platzes werden bis zum 31. Oktober zur Fußgängerzone.

Dann gehört „Günzburgs gute Stube“ wieder den Gästen der Freiluftgastronomie, den Kunden der Geschäfte und den Fußgängern. „Die Freiluftgastronomie und der Fußgängerzonencharakter tragen in wesentlichem Maße zur Attraktivität unserer Innenstadt bei, wovon Besucher, Gastronomen und Händler gleichermaßen profitieren“, betont Oberbürgermeister Gerhard Jauernig. „Besucher lernen unsere Innenstadt
so von ihrer schönsten Seite kennen.“
Während der Sommerregelung gilt für Autofahrer: Nur wer eine Sondergenehmigung hat, darf auf den Marktplatz fahren. Dazu gehören Anwohner, Gewerbetreibende und Lieferanten. Für alle Anderen gilt: Das Fahren auf dem Marktplatz ist verboten. Doch auch Inhaber einer Sondergenehmigung müssen Rücksicht nehmen. In einer Fußgängerzone dürfen Autos nicht schneller fahren als die Fußgänger laufen, die Fußgänger haben immer Vorrang. Wer ohne Berechtigung ab dem 1. März durch die Fußgängerzone fährt, dem droht eine kostenpflichtige
Verwarnung.

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