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Abbrennverbot
Feuerwerk zum Jahreswechsel 2023 mit Einschränkungen

Allgemeines Abbrennverbot in der Günzburger Altstadt zum Schutze von Anwohnern und Gebäuden
Der Jahreswechsel ist nicht mehr weit. Neben „Dinner for One“, Raclette und Zinn- oder Wachsgießen ist dabei ebenso das Silvesterfeuerwerk eine nicht wegzudenkende Tradition. Nicht ganz ungefährlich, denn bei unsachgemäßem Abbrennen von Feuerwerkskörpern können große Schäden für Mensch und Umwelt entstehen. Um die Bewohner sowie die denkmalgeschützten historischen Gebäude zu schützen, erlässt die Stadt Günzburg deshalb ein allgemeines Abbrennverbot in der Günzburger Altstadt.

Bei der Günzburger Altstadt handelt es sich um ein dicht besiedeltes Gebiet, welches zahlreiche brandempfindliche Gebäude umfasst. Daher geht die Stadt Günzburg neben dem bereits vorhandenen, in weiten Teilen der Altstadt geltenden gesetzlichen Verbotes nach § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz den Schritt eines allgemeinen Abbrennverbotes im definierten Bereich für Silvester dieses Jahres (31.12.2022 bis 01.01.2023). Dies betrifft das Abschießen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk, zum Beispiel Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien).

Die Verwaltung gewichtet den Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Bewohnern sowie der brandempfindlichen historischen, zum Teil denkmalgeschützten Gebäude und allen damit verbundenen Gefahren höher als die allgemeine Freiheit zum Böllern in der Innenstadt. Dadurch sollen zum einen Gefahren für Leib und Leben der Anwohner und Besucher in Form von Verletzungen aber auch Schäden durch potenzielle Brände in der Günzburger Altstadt verhindert werden. Im Bereich dieser Bauwerke ist das Abbrennen bereits gesetzlich verboten. Durch die Allgemeinverfügung wird der betroffene Bereich klar und für jeden nachvollziehbar definiert.

Im Detail betrifft das Verbot die folgenden Straßen und Plätze in Günzburg: Adolf-Paul-Gasse, Am Durchlaß, Am Klostergarten, Am Stadtgraben, Bgm.-Landmann-Platz, Eberlingasse, Eisenhausgasse, Frauengäßchen, Frauenplatz, Hechtgasse, Hofgartenweg,
Hofgasse, Ichenhauser Straße, Institutstraße, Kapuzinergasse, Kuhberg, Marktplatz, Münzgasse, Pfluggasse, Postgasse, Radwinkel, Rathausgasse, Schloßplatz, Schützenstraße, Stadtberg, Wättegäßchen, Wätteplatz, Willroidgasse, Wilhelm-Lorenz-Weg und Zum Kuhturm.

Die Stadt Günzburg fordert die Bevölkerung außerdem zu gegenseitiger Rücksichtnahme und besonnenem Handeln beim Schießen und Böllern auf öffentlichem und privatem Gelände außerhalb der Günzburger Altstadt auf.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite der Stadt Günzburg unter Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern | (guenzburg.de) zu finden.

Text: Pressestelle Stadt Günzburg

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