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Kolumne
Verfassungsgericht MeckPom

Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesverfassungsgericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ist zuständig unter anderem für Verfassungsbeschwerden, Organstreitigkeiten und die Prüfung der Vereinbarkeit von landesrechtlichen Vorschriften mit der Verfassung des Landes Mecklenburg - Vorpommern..

Das Landesverfassungsgericht hat seinen Sitz in der Hansestadt Greifswald. Das Gericht teilt sich sein denkmalgeschütztes Gebäude mit dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern und dem Verwaltungsgericht Greifswald.

Das Landesverfassungsgericht besteht neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten aus fünf weiteren Mitgliedern und deren Stellvertretern. Der Präsident und drei weitere Richter müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter. Der Landtag-Mecklenburg - Vorpommern wählt die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts sowie ihre Stellvertreter mit 2/3-Mehrheit auf zwölf Jahre.

(fiktiver Teil)

Mysteriöse Entwicklungen konnte Pro Pecuniam beim Verfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern ausmachen. „Es geht um den Freundes- und Förderkreis, um genau zu sein,“ berichtet Veit-Volkmar Edler Reichsfreiherr Jäger von der Pfalz. „Der Förderkreis soll das Gericht finanziell und ideell unterstützen,“ berichtet der niederrheinische Landadelige und betont: „Es ist ja noch einsichtig, daß hier die Landesverfassungen aller deutschen und österreichischen Bundesländer, aller Schweizer Kantone, der Landesteile von Gelbien, äh, nein, Belgien sowie sämtlicher US-amerikanischer Bundesstaaten (in deutscher Übersetzung) vertreten sind.“ Das könnte zu vergleichenden juristisch-wissenschaftlichen Studienzwecken genutzt werden. Daß das Gericht aber auch Geld von dem Förderverein erhalte, sei von zweifelhafter Natur; schließlich sei ja im Landeshaushalt Geld dafür vorhanden. „Die Gefahr, Geld auch von ausländischen Mächten wie Rußland und China zu erhalten und damit beeinflußbar zu sein, ist viel zu groß.“

Da schon verdächtige Zahlungen aus Kirgisien und Turkmenistan eingegangen sind, läuft ein Verbotsverfahren beim zuständigen Amtsgericht Greifswald.

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