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Passt auf !!!!

Heute hatte ich keine schöne Post im Briefkasten - es war eine Abmahnung, die mir einiges an Strafkosten aufzeigt.

Was war geschehen: Vor 5 Jahren habe ich die Infotafel in Tutzingen fotografiert und einen Ausschnitt in einen Beitrag mit eingebunden. Das Foto zählt gleich doppelt, da es auch vergrößert dargestellt werden konnte.

Schaut eure Beiträge durch, ob ihr Kartenmaterial eingebunden habt, auch wenn ihr eine Infotafel fotografiert habt, löscht es sofort.

Ich werde mich rechtlich beraten lassen, denn die Kosten sind hoch, ob meine Rechtschutzversicherung hilft, ist auch noch nicht klar. Läuft alles etwas schlecht, doch mein Mann hält zu mir, darüber bin ich sehr froh.

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KartenmaterialAbmahnung

47 Kommentare

Einfache Richtungswegweiser können fotografiert werden. Auch Ortshinweistafeln kann man bedenkenlos fotografieren, wenn sie keine Bilder oder Texte (z.B. zur Ortsgeschichte) enthalten.

Mitunter steht an den Schildern dran, welcher Verein die aufgestellt hat (z.B. bei Naturlehrpfaden oder auf Burgen). Da kann man diesen fragen bzw. als Quelle angeben.
Es gibt auch Sehenswürdigkeiten, da geht ohne Fotoerlaubnis erst mal gar nichts. Das ist aber erst einmal die Fotoerlaubnis. Wenn ich die Bilder ins Netz stellen will, brauche ich neben der Fotoerlaubnis auch eine Genehmigung zur Veröffentlichung, die man sich besser schriftlich geben lässt.

Ich gehe ganz einfach davon aus, dass in Ursulas Fall eine Landkarte zu sehen war (also ein richtiger Kartenausschnitt wie z.B. ein Stadtplan), der definitiv nicht so ohne weiteres abfotografiert werden darf.

Richtig, Thomas. Dem gibt es nichts mehr hinzuzufügen. Vielen Dank für deine Erläuterungen. Im Zweifel ist es aber immer besser, sich beim zuständigen Verein, der Stadt etc. zu erkundigen und sich eine ausdrückliche Genehmigung zur Weiterveröffentlichung der Fotos bei myheimat.de einzuholen - am besten schriftlich. Dann ist man auf alle Fälle auf der sicheren Seite.

Bei Ursula handelte es sich in der Tat um einen Ausschnitt einer Landkarte. Um ein solches Werk zu erschaffen, war ein gewisser Grad an Schöpfungshöhe vonnöten. Daher sind diese Karten, wie auch vergleichbare Werke (Gemälde, aufwendig erstellte Firmenlogos oder Grafiken etc.), immer urheberrechtlich geschützt.

Hier gibt es einen interessanten Wikipedia-Artikel zur besseren Unterscheidung:
www.de.wikipedia.org/schöpfungshöhe.

@Heidi & alle anderen: Wenn ihr hierzu weitere Fragen habt, könnt ihr euch gerne direkt unter team@myheimat.de an uns wenden!

Viele Grüße
Alexander

@Thomas: Danke für deine Antwort. Du bist anscheinend bestens informiert.

@Alexander: Danke auch dir für die Antwort. Ich halte es schon für wichtig, dass wir zur eigenen Absicherung alle diese Fragen ÖFFENTLICH diskutieren. Wer die letzten, wichtigen Punkte zur Sache nachlesen will, kann hier, auf meiner eigenen Seite, reinschauen:

http://www.myheimat.de/schongau/freizeit/myheimat-...

Es wäre zu wünschen, dass sich alle trauen, ihre Fragen zu stellen.

LG Heidi

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