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Täglich drei Expertenmeinungen zu Corona (8)

Wissenschaftler, Ärzte, Juristen und andere Experten kritisieren den Umgang mit dem Coronavirus und die Anti-Corona-Maßnahmen.

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, Autorin von fünf medizinrechtlichen Fachbüchern.

„Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, kündigt Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an: Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. (…) Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis der düstersten Modellszenarien (ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer Expertenmeinungen) sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig.„ 

Dr. Norbert Häring, Journalist und Wirtschaftswissenschaftler.

„Totale algorithmische Bevölkerungskontrolle. Wer in Wuhan keinen grünen Button auf seinem Überwachungs-Smartphone vorweisen kann, der signalisiert, dass man wahrscheinlich nicht infiziert ist, der kann sich höchstens zu Fuß bewegen und darf Restaurants und ähnliches nicht betreten. In Südkorea werden Aufnahmen von Überwachungskameras, Kreditkartendaten und GPS-Daten ausgewertet, um potentielle Virusträger zu identifizieren und zu verfolgen. Covid-19 ist wie ein Himmelsgeschenk für die Pläne des Weltwirtschaftsforums. (…) Und dank Covid-19 finden sehr viele Menschen diese totalitären Möglichkeiten jetzt sogar erstrebenswert.“

Professor Dr. Silvio A. Ñamendys-Silva, Intensivmediziner, Mexiko.

„Schließlich ist die Anwendung der nicht-invasiven Beatmung bei Patienten mit COVID-19 auf der Intensivstation umstritten. In Anbetracht der oben genannten Faktoren werden Kliniker bei kritisch kranken Patienten mit ARDS aufgrund von COVID-19 möglicherweise nicht auf nicht-invasive Beatmung zurückgreifen, bis weitere Daten aus der COVID-19-Epidemie vorliegen.“

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4 Kommentare

Natürlich ... alles ist zu hinterfragen. Die Bürger müssen sich vieler Fragen stellen. Unsere Regierung gibt keinen Antworten.

Regierungen führen im Rahmen der Coronakrise drastische Maßnahmen ein. Kritiker werden verleumdet. Doch es ist nicht so, dass niemand widerspricht, auch wenn Expertenstimmen überhört werden und die EU Anfang März ganz offiziell erstmals die offene Zensur – anlässlich Corona – aktivierte.

Unter "Täglich drei Expertenmeinungen zu Corona" gibt es eine Auswahl der mir vorliegenden ca 430 Expertenzitaten und Berichten über Expertenstimmen zur Coronakrise, mit Schwerpunkt auf medizinischen Erkenntnissen und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Eine Zensur darf und kann es nicht geben. Es sei denn es gibt etwas zu verheimlichen, verbergen zu vertuschen. Warten wir`s ab.

Meinungsfreiheit und Pressefreiheit ist ein Menschenrecht!
Eine Zensur darf es hier nicht geben, aber die Medien wissen, wie Erwartungshaltungen in der Bevolkerung gezielt steuert werden!

Wenn einige Medien nur das vermeintliche Gute der Obrigkeit wiedergeben (letztlich Lobby der Eliten zu sein), dann entsteht eine autoritäre Form der politischen Korrektheit!

Wenn dann dadurch die Medien ihre kritischen Kontrollfunktionen nicht mehr wahrnehmen, verlieren sie gegenüber dem Bürger (welcher i.d.R. selbst denken kann) ihre Glaubwürdigkeit und Legitimation!

Unser Medien (Konzerne) sind bezüglich von Partei- und Lobbyinteressen schlichtweg zu staatsnah, wie es das Verfassungsgericht bereits auch schon mehrfach angemahnt hat. Meinungsvielfalt in den Medien ist kaum noch eigenständig gegeben (z.B. Nachrichten alle gleich, kaum kritische Unterschiede, mit anderen Worten alle letztlich gleichgeschaltet)!

Zur qualität der zitate ein auszug aus wikipedia:

"Anfang April 2020 veröffentlichte Bahner eine Erklärung zur aus ihrer Sicht vorliegenden Verfassungswidrigkeit der im Zuge der COVID-19-Pandemie in Deutschland erlassenen Verordnungen der Bundesländer.[2] Ihren darauf folgenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG lehnte das Bundesverfassungsgericht am 10. April 2020 als unzulässig ab."

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