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Waffensachkundelehrgang des KSSV Neustadt und KSV Wedemark-Langenhagen für Sportschützen

  • Bildbeschreibung: Die Lehrgangsteilnehmer mit den Ausbildern Uwe Kaché
    (ganz rechts) und Stefan Henke (ganz links).
  • hochgeladen von Hans - Joachim Spintge

Vom 07.04. bis 05.05.2013 ist der Waffensachkundelehrgang 2013 vom KSSV Neustadt in Kooperation mit dem KSV Wedemark-Langenhagen durchgeführt worden und am 05.05.2013 mit der schriftlichen Prüfung zu Ende gegangen.
Der Lehrgang umfasste 32 Lerneinheiten (LE, 1xLE=45 Min.), Praxistest im Umgang mit Schußwaffen, schriftliche Prüfung und ggf. mündliche Prüfung.
Inhalte:
Waffenrechtliche Grundlage
Beschussrechtliche Grundlagen
Notwehr und Notstand
Waffentechnische Grundlagen
Handhabung von Schusswaffen

Der Unterricht wurde durchgeführt von Uwe Kaché (Referent für Waffenrecht des KSV Langenhagen-Wedemark) und Stefan Henke (Referent für Waffenrecht des KSSV Neustadt)
als Lehrgangsleiter. Als NSSV-Prüfer war Michael Prelle eingesetzt.
Veranstaltungsorte waren das Schützenhaus Empede-Himmelreich (Theorie
und Prüfung) und der Schießstand Langenforth (Praxis).
Von 25 Teilnehmern aus den Kreisverbänden Burgdorf, Leine,
Langenhagen-Wedemark und Neustadt a. Rbge. haben 22 Teilnehmer die
Prüfung bestanden .

Die Waffensachkundeausbildung einschließlich Standaufsicht stellt die
Einstiegsqualifikation für alle weiteren Ausbildungsstufen des NSSV dar.
Die Sachkundeausbildung sichert die vom Waffenrecht geforderte
Qualifikation für Erwerb, Besitz und Transport von Waffen und Munition.
Sie ist ebenfalls erforderlich für verantwortliche Aufsichtspersonen auf
Schießstätten für Feuerwaffen. Die Sachkunde versetzt den künftigen
Waffenbesitzer oder die verantwortliche Aufsichtsperson (Schieß- und
Standaufsicht) bei Feuerwaffen in die Lage, mit einer Schusswaffe sach-
und fachgerecht umzugehen sowie die erforderlichen rechtlichen
Voraussetzungen für diesen Umgang zu beherrschen. Die Kenntnis der
rechtlichen Voraussetzungen des Umgangs mit Waffen stellt sicher, dass
eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch den
Sportschützen ebenso verhindert wird wie ein Verstoß gegen straf- oder
bußgeldbewehrte Vorschriften. Schießsportliche Fertigkeiten hat der
Sportschütze bereits als Mitglied seines Vereins im Vereinstraining
erworben. Ihre Vermittlung ist daher nicht Gegenstand der
Sachkundeausbildung. Sie sind im Rahmen der abzulegenden Prüfung
nachzuweisen.

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1 Kommentar

Das habe ich gesucht: das Wort "Sportschütze".
Jetzt bin ich zufrieden. Wenn es nicht erwähnt worden wäre, hätte ich gemotzt.
Passt gut auf Euch auf. Fehler passieren immer.

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