MIT und DSGVO
„Die MIT Garbsen begrüsst ausdrücklich, dass zukünftig erst Unternehmen und Vereine, bei den mehr als 20 Mitarbeiter (bisher 10) mit der automatisierten Verarbeitung von Personendaten einen Datenschutzbeauftragten benennen und bezahlen müssen. Der MIT-Bundesvorsitzende Carsten Linnemann erläutert: „Es ist ein großer Erfolg, dass wir rund 90 Prozent unserer Unternehmen und fast alle Vereine von der Pflicht befreien, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.“ Damit wird die deutsche Sonderpflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten deutlich reduziert. Die MIT wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die DSGVO mittelstands- und ehrenamtsfreundlicher gestaltet wird.“