Neue Afrikapolitik: es wird schwierig nach Deutschland zu reisen.
Obwohl alle Formalie erfüllt waren ud schon hohe Kosten von 200.- Dollar auf der tansanischen Seite und 100.- Euro auf der deutschen Seite aufgewandt worden waren, wurde das Visum vier Tage vor der Ausreise verweigert. Glücklicherweise konnte der Flug storniert werden. Die Entwicklung von Partnerschaften werden so viel schwieriger. Jetzt tagt die große Afrika Konferenz - es werden Versprechungen gemacht werden. An der Basis läuft es aber anders. Es bleibt zu klären, wie die anderen EU Länder die neue Politik handhaben. Es scheinen sich zu viele Personen eine Einreise verschafft zu haben, um dann illegal abzutauchen. Das Beispiel der Fußballmannschaft, die nicht antrat, ist noch im Gedächtnis. Da gab es aber keine persönlichen Beziehungen und Verantwortungen. Eigentlich hatte ich erwartet, Afrika würde wegen der Aids Probleme dicht gemacht- nun kommt die Entwicklung füher als erwartet.
Der Leiter der Afrikahilfe Schondorf Ludwig Gernhardt, schreibt am 12. Dez.2007:
Aus aktuellem Anlass möchte ich die Mitglieder des Tanzania-
Network aufmerksam machen auf verschärfte Richtlinien des
Auswärtigen Amtes für die Vergabe von Besucher-Visa an Afrikaner:
Einem von uns mit allen erforderlichen Dokumenten für 4 Wochen nach Deutschland eingeladenen A-level Schulabgänger im Alter von 24 Jahren ist ein Besuchervisum verweigert worden. Er wollte einen in Deutschland ausgebildeten tanzanischen Diakon auf dessen Reise nach Bayern begleiten, um sich über die Lebensbedingungen
und Ausbildungseinrichtungen in Deutschland zu informieren und beide wollten zusammen am 2.Bayerischen Bildungskongress zum Globalen Lernen teilnehmen. Auf eine Eingabe beim Auswärtigen Amt erhielten wir - vorab fernmündlich - von der Visaabteilung folgende Auskunft: junge Leute, die noch keine eigene Famlie haben, noch keinem Beruf mit eigenem ausreichendem Einkommen nachgehen und keinen zwingenden Grund für ihre Reise nach Deutschland nachweisen können, erhalten grundsätzlich kein Visum, weil
eine Rückkehrwilligkeit trotz Vorlage des Rückflugtickets nicht gesichert ist. Für die Einzelfall-Beurteilung werden die Antragsteller zu einem Interview in die Visa-Abteilung der deutschen Botschaft einbestellt. Wenn das Interview nicht zufriedenstellend ausfällt, wird das Visum ( zunächst ohne Begründung ) abgelehnt. Die Gebühren werden nicht erstattet. Die neuerdings bereits im Heimatland abzuschließende Unfall- und Krankenversicherung ist sehr teuer und wird auch nicht erstattet. Ein Einspruch gegen die Ablehnung ist möglich und hat zur Folge, dass ein rechtfähiger Bescheid mit Begründung erteilt wird.
Diese Regelung hat zur Folge, dass z.B. Schüler über18 Jahre ohne Einkommen ( die Verhältnisse der Eltern werden nicht berücksichtigt ) und Schüler ohne Eltern, sowie junge Leute in Berufsausbildung oder gering bezahlter Tätigkeit ( Untergrenze ist von Land zu Land verschieden ) nicht mehr nach Deutschland einreisen dürfen. Eine schriftliche Stellungnahme des Auswärtigen Amtes ist angekündigt. Für Beratung, was im Einzelfall von hier aus getan werden könnte, um eine Einladung dennoch im Hinblick auf ein Visum möglich zu machen, wird empfohlen, bei der für Afrika zuständigen Mitarbeiterin
der Visaabteilung im Auswärtigen Amt anzurufen unter der Telefon Nummer (030 5000-3337) ( ab Januar 08
, und nur vormittags erreichbar ) .
Mit freundlichem Gruß Ludwig Gernhardt
Im Jahresbericht geht die Afrikahilfe auf ihre Projekte ein.
http://www.myheimat.de/fuerstenfeldbruck/beitrag/1...
Noch ist über die neue Afrika Politik nichts zu lesen - es wird sich er unter der Vorschrift "Der Antragsteller muss im Interview seine Rückkehrwilligkeit glaubhaft belegen können" subsumiert. Vergl. zu den Vorschriften im Netz:
" Der Antragsteller muss u. a. nachweisen, dass sein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland finanziell abgesichert ist. Kann er Reise und Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, kann sich der Gastgeber verpflichten, für alle aus dem Aufenthalt des Gastes in Deutschland entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen und Rückführung in das Heimatland aufzukommen.
Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers.
Darüber hinaus muss der Antragsteller grundsätzlich eine schengenweit gültige Reisekrankenversicherung (mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000,- Euro) nachweisen. Diese Versicherung kann ggfs. auch vom Einlader für den ausländischen Gast abgeschlossen werden."
Alles über Eichenau im DLZ: http://www.dlz-eichenau.de
Ihr persönlicher Identifikationscode lautet: 0ae721956072a6f737f09b88552a4c