myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Was ist drin im Rentenpaket?

Rentenexpertin Brigitte Scharf gab die entsprechenden Antworten

Jeder redet vom Rentenpaket, doch kaum jemand weiß was sich genau darin befindet. Die Renten- und Sozialexpertin Brigitte Scharf konnte bei einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des katholischen Frauen- und Müttervereins und der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) viele Fragen beantworten. Vor allen Frauen werden von dem neuen Gesetz, das bereits zum 1. Juli gelten soll, besonders betroffen sein.

Es war übrigens die erste gemeinsame Veranstaltung der beiden Organisationen. Müttervereinsvorsitzende Gabriele Meierhöfer freute sich über den ausgezeichneten Besuch. Auch zwei Herren hatten sich unter die Damenschar gemischt. Für Brigitte Scharf sei es eine Herzensangelegenheit, ihren Mitbürgern bei der Rente zu helfen und besonders Frauen darüber zu informieren, was neue Regelung bringt.

Rente mit 63 nichts Neues

Auch bisher war es möglich bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen, so Brigitte Scharf. Nun können langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre gearbeitet haben, aber zukünftig ohne Abschläge zwei Jahre früher in Rente gehen. Die derzeitige Regelung sei aber nur eine Übergangslösung, betonte Brigitte Scharf, denn das Renteneintrittsalter werde schrittweise wieder angehoben.
Wie Scharf erläuterte werden kurzzeitige Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit (Bezug von Arbeitslosengeld), Zeiten der Pflege, Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr sowie Schlechtwetter-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld angerechnet. Nicht berücksichtig werden dagegen Zeiten in denen Arbeitslosenhilfe oder Hartz IV bezogen wurde. Um die befürchtete Frühverrentungswelle zu vermeiden, hat der Gesetzgeber nach langer Diskussion beschlossen, dass die Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges in den letzten zwei Jahren nicht mitgezählt wird. Allerdings gibt es auch hier ausnahmen z. B. wenn die Firma in Insolvenz geht.

Mütterrente erkennt Erziehungszeiten an

Der Begriff der Mütterrente ist nach Ansicht von Brigitte Scharf etwas irreführend, weil man die Rente nicht für das Kinderkriegen, sondern für die Kindererzeihung bekommt. Die Mütterrente verbessert die soziale Absicherung von Rentnerinnen, die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben. Sie erhalten dafür einen weiteren Entgeltpunkt für jedes Kind zusätzlich zu ihrem bestehenden Rentenanspruch. Damit sorgt die Mütterrente dafür, dass die Erziehung von Kindern bei der Rente stärker ins Gewicht fällt. Rein theoretisch könnten aber auch Vätern, die Kindererzeihung auf die Rente angerechnet werden.

Wer bereits eine Rente bezieht, bei dem die Kindererziehungszeiten berücksichtigt sind, braucht nichts weiter zu unternehmen. Alle Rentnerinnen, die bisher noch keine Kindererziehungszeiten geltend gemachten haben, sollen sich aber unbedingt bei der Deutschen Rentenversicherung melden, rät Brigitte Scharf. Das neue Rentenpaket hat einige Haken: So wird die neue Mütterrente auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Wer nach der neuen Regelung auf mehr als 742 Euro an eigener Altersrente kommt, dem wird auf der anderen Seite die Witwenrente gekürzt.

Auch bei der Erwerbminderungsrente wird es Verbesserungen geben, für alle, die aus gesundheitlichen Gründen früher in Rente gehen müssen. Allerdings sind, die Hürden dafür sehr hochgeschraubt worden, wie Brigitte Scharf betonte. Wer krank ist, nicht mehr arbeiten kann und deshalb in Erwerbsminderungsrente gehen muss, bekommt in Zukunft eine Rente, als hätte er noch bis zum vollendeten 62. Lebensjahr weiter mit dem alten Verdienst gearbeitet. Erwerbsgeminderte werden dann so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten.

Reha-Budget steigt

Wenn die Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen beeinträchtigt ist können Versicherte von ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation bekommen. Dabei gilt der Grundsatz: Reha vor Rente. Die Nachfrage nach Rehabilitations- und Präventionsleistungen steigt. Das liegt vor allem daran, dass die geburtenstarken Jahrgänge in ein Alter gekommen sind, in dem Reha-Leistungen häufiger notwendig werden. Deshalb wird das Reha-Budget erhöht.

Das Rentenpaket bringt also Verbesserungen für Menschen, die in ihrem Leben viel geleistet haben. Sie sind früh ins Arbeitsleben eingestiegen, haben lange und hart gearbeitet, fleißig „gepicht“, also immer ihre Beiträge eingezahlt und haben ihre Kinder großgezogen. Gleichzeitig hilft es denen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können oder professionelle Hilfe brauchen, um nach Krankheit oder Unfall wieder zurück in den Job zu finden. Wie Scharf betonte bekommt niemand etwas geschenkt. Das Rentenpaket ist verdient. Die Menschen bekommen etwas zurück für die Leistung, die sie erbracht haben. Es ist Ausdruck von Wertschätzung gegenüber Menschen, die über Jahre mit ihrer Arbeit und Lebensleistung den Grundstein für unseren Wohlstand und die gute wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes gelegt haben

Weitere Informationen im Internet:
www.rentenpaket.de

Weitere Beiträge zu den Themen

MütterrenteAsFMüttervereinRentenpaket

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite