Lärmaktionsplanung Hessen
4. Runde Lärmaktionsplanung RP Darmstadt Teilplan Straßenverkehr und Ballungsräume - 1. Öffentlichkeitsbeteiligung vom 21.11.2022 - 22.1.2023
Um was geht es?
Das Regierungspräsidium Darmstadt bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung zur Lärmminderungsplanung in Hessen. Die derzeit bestehenden Lärmaktionspläne können unter "Informationen" eingesehen werden und werden nun fortgeschrieben.
https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpda/beteiligung/themen/1000520
Das Regierungspräsidium Darmstadt untersucht im Rahmen der Lärmaktionsplanung die Lärmbelastung im Straßenverkehr, in den Ballungsräumen zusätzlich den Schienenverkehr und Industriegelände, sowie die Lärmbelastung ausgehend vom Verkehrsflughafen Frankfurt Main. Dies geschieht auf Grundlage der Lärmkarten des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). Die Ergebnisse der aktuellen Lärmkartierung werden zeitnah unter dem Lärmviewer veröffentlicht werden.
Auf Grundlage der Lärmkarten und Eingaben aus dieser Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Lärmaktionspläne erstellt. Diese enthalten neben der Darstellung der Lärmbelastung und des Ist-Zustandes mögliche Maßnahmen und Konzepte zur Verminderung der Lärmbelastung.
Wer kann sich wie beteiligen?
Auf dieser Plattform findet die Beteiligung zum Lärmaktionsplan Straßenverkehr in den Landkreisen und Straßen- und Schienenverkehr sowie Industriegelände in den Ballungsräumen statt.
Für den Lärmaktionsplan Flughafen Frankfurt Main wird es ein separates Beteiligungsverfahren geben.
Sie haben nun vom 21. November bis 22. Januar 2023 die Möglichkeit, uns Ihr Lärmproblem zu schildern und uns Ihre Vorschläge zur Lärmminderung vorzutragen. Bitte markieren Sie Ihren Wohnort oder den Ort Ihres Lärmproblems um eine Stellungnahme zu verfassen. Dies funktioniert auch über die Standorterkennung. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte unserer Kurzanleitung, die links oben unter ́Informationen ́ eingestellt ist.
Sie haben auch die Möglichkeit auf ruhige Gebiete hinzuweisen. Das sind Gebiete, in denen die Ruhe besonders geschützt werden soll. Auch hier können Sie einen Pin setzen, das Gebiet beschreiben und Ihr Anliegen erläutern.
Was geschieht mit Ihrer Stellungnahme?
Alle im Rahmen der Verfahren eingehenden Stellungnahmen und Anregungen werden geprüft und es erfolgt eine individuelle Abwägung. Maßnahmenvorschläge werden auf ihre Umsetzbarkeit geprüft und mit den hierfür zuständigen Fachbehörden abgestimmt. Alle Prüfaufträge und alle Ergebnisse finden sich im Lärmaktionsplan wieder. Dieser wird zunächst in einem Entwurf veröffentlicht. Ihnen wird in einer 2. Öffentlichkeitsbeteiligung voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2024 erneut Gelegenheit zur Information über den dann aktuellen Sachstand und Stellungnahme gegeben.